Pressemitteilung | Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)

Sonntagsöffnung von Bibliotheken: Bundesregierung hat ihr Versprechen gebrochen

(Berlin) - Im Koalitionsvertrag von 2021 hatte die Ampel-Koalition noch versprochen, die gesetzliche Voraussetzung zu schaffen, dass die Menschen am Sonntag ihre Öffentliche Bibliothek nutzen können. Weil die Bundesregierung dieses Versprechen nicht umgesetzt hat, stehen in vielen Bundesländern die Besucher*innen Öffentlicher Bibliotheken sonntags weiterhin vor verschlossenen Türen, während Museen, Theater und Kinos, Freibäder und Fußballstadien selbstverständlich sonntags besucht werden können. Der dbv wird sich daher auch in der nächsten Legislatur für eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes einsetzen.

Zum Ende dieser Legislaturperiode unterstreicht Volker Heller, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes, die Forderung des dbv: „Trotz fraktionsübergreifender Anstrengungen konnte die Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken in dieser Legislatur nicht umgesetzt werden. Vor allem für die Bibliotheksnutzer*innen ist dies mehr als frustrierend. Gerade für Familien, alleinerziehende oder beruflich stark eingebundene Menschen ist ein Bibliotheksbesuch oftmals nur am Sonntag möglich. Wir werden uns in der nächsten Legislaturperiode weiter vehement dafür einsetzen, dass das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen von Arbeitnehmer*innen in Öffentlichen Bibliotheken zum Wohle der Besucher*innen bundeseinheitlich geregelt wird.“

Bislang ist Nordrhein-Westfalen (NRW) das einzige Bundesland, in dem Öffentliche Bibliotheken sonntags mit Bibliothekspersonal öffnen dürfen. Dazu Volker Heller weiter: „Der Sonntag ist der publikumsstärkste Tag für Bibliotheken. NRW zeigt, wie gewinnbringend die Sonntagsöffnung sowohl für die Arbeitnehmer*innen als auch für die Bibliotheksbesucher*innen umgesetzt werden kann. Denn klar ist, dass keine Bibliothek gezwungen werden darf, sonntags zu öffnen. Ob und in welchem Umfang sie das tut, muss in der Verantwortung der Bibliotheken bzw. ihrer Trägerkommunen liegen.“

Mit der Forderung nach der Sonntagsöffnung sind der dbv und die Bibliotheksbesucher*innen nicht allein: Auch der Deutsche Städtetag unterstützt ausdrücklich die Forderung, dass Städte künftig selbst entscheiden können, ob und wie oft sie ihre Bibliotheken sonntags öffnen.

Zum Hintergrund
Während wissenschaftliche Bibliotheken, Museen, Theater und Opernhäuser selbstverständlich sonntags öffnen dürfen, müssen Öffentliche Bibliotheken in vielen Bundesländern ihre Türen sonntags schließen. Der Deutsche Bibliotheksverband setzt sich daher seit langem für die bundesweite einheitliche Ermöglichung der Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken ein. Damit sollen vor allem die Personen, die unter der Woche stark eingebunden sind, auch sonntags ihre Bibliothek besuchen und nutzen können. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv), Kristin Bäßler, Leiter(in) Kommunikation, Presse und Medien, Fritschestr. 27-28, 10585 Berlin, Telefon: 030 644989910

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