Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Sonntagsfahrverbot: BGL sieht keinen akuten Handlungsbedarf

(Frankfurt/M.) – Auf der Tagesordnung des EU-Verkehrsministerrates am 5. April 2001 stehen auch die nationalen Fahrverbotsregelungen für schwere Lkw. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der vorsieht, Sonn- und Feiertagsfahrverbote sowie Ferienfahrverbote in der EU zu harmonisieren.

Entgegen anders lautenden Pressemeldungen stehen gemäß aktuellem Kommissionsvorschlag das deutsche Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie das Samstagsfahrverbot in Ferienzeiten nicht zur Disposition. Vielmehr sieht der Vorschlag ausdrücklich vor, dass Wochenendfahrverbote von Samstag 22.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr sowie im Sommer von Samstag 7.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr weiterhin in den Mitgliedsstaaten erlassen werden können. An Feiertagen sind ebenfalls Fahrverbote von 22.00 Uhr des Vorabends bis 22.00 Uhr des Feiertages möglich. Außerdem dürften alle Mitgliedsstaaten, die vor dem 1. November 2000 auch andere Fahrverbote verhängt haben, diese Regelungen beibehalten. Zudem könnte die angestrebte harmonisierte Fahrverbotsregelung in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. durch Verbote aus umwelt- und sicherheitsspezifischen Gründen) erweitert werden.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. spricht sich seit vielen Jahren für eine Harmonisierung der Fahrverbotsregelungen in der EU an den Wochenenden aus. Eine Aufhebung von Sonn- und Feiertagsfahrverboten würde allerdings, so der BGL, die Akzeptanz des Lkw in der Öffentlichkeit weiter gefährden. Für eine solche Aufhebung besteht aus Sicht des BGL auch keine Notwendigkeit, da das Be- und Entladen ohnehin in der Regel bis Freitagnachmittag zu erfolgen hat. Demgegenüber liege, so der BGL, ein arbeitsfreier Sonntag auch in Zukunft im Interesse des Fahrpersonals. Der BGL hält es für nachvollziehbar, in Ferienzeiten, an denen die stärksten durch Pkw verursachten Engpässe auftreten, nicht auch Lkw in diese Staus zu involvieren.

Allerdings weist der BGL darauf hin, dass nach wie vor – neben der angestrebten europäischen Harmonisierungsregelung – die Notwendigkeit besteht, verderbliche Waren, die auch während des Fahrverbots befördert werden können, endlich einheitlich zu definieren. Für deutsche Unternehmer nicht nachvollziehbar ist zudem die Tatsache, dass durch unterschiedliche regionale Feiertage auch unterschiedliche Fahrverbotsregelungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor bestehen.

Im Übrigen teilt der BGL die Auffassung von Bundesverkehrsminister Bodewig, dass nach dem EWG-Vertrag die Regelungskompetenz für Fahrverbote nicht bei der EU liegt. Gemäß Subsidiaritätsprinzip obliegen diese Regelungen ausschließlich den Mitgliedsstaaten. Gleichwohl wäre es wünschenswert, auf "freiwilliger Basis" ein Einvernehmen im EU-Verkehrsministerrat über Ausmaß und Umfang von Lkw-Fahrverboten EU-einheitlich herzustellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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