Pressemitteilung | Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU)

Sonntagseinkauf muss für Tourismusorte möglich bleiben

(Schwerin) - "Die Sonntagsöffnungszeiten haben für den Handel in Mecklenburg-Vorpommern eine besonders hohe Bedeutung. Die geltende Bäderverkaufsverordnung hat sich als ein zeitgemäßes Angebot vor allem für die zahlreichen Gäste im Land sehr bewährt", kommentierte Hans-Dieter Bremer, Präsident der VUMV die Entscheidung des OVG Greifswald über die Klage der Kirchen gegen die Bäderverkehrsverordnung.
Heinrich J. Grüter, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Nord e.V. (VMG), äußerte mit Blick auf den Wettbewerb mit anderen Regionen: "Das Gerichtsurteil stellt für die betroffenen Unternehmen eine Katastrophe dar. Trotz vieler Zugeständnisse der Landesregierung an die Kirchen, haben diese in ihrem Dogmatismus nicht nachgelassen und nun ein Urteil erwirkt, dass Tausende von Arbeitsplätzen kosten würde." Grüter schätzt, dass fünfzehn Prozent des Einzelhandelsumsatzes in Mecklenburg-Vorpommern über den Tourismus erzielt werden. "In Zahlen ausgedrückt sind das ungefähr eine Milliarde Euro, die vorrangig über Tagestouristen per Sonntagseinkauf umgesetzt werden. Die Kirchen haben hier einen Pyrrhussieg errungen, der niemandem weiter hilft, weder den Unternehmen, noch den Mitarbeitern und ihren Familien."

Ramona Arfert, Geschäftsführerin des Bundes der Kaufleute, spricht für zahlreiche betroffene Einzelhändler: "Die geltenden Ladenschlussregelungen werden der touristischen Bedeutung unserer Region gerecht. Zwar bleibt es immer den Unternehmen selbst überlassen, sonntags die Läden zu öffnen. Die Gäste in den touristischen Zentren unseres Landes honorieren allerdings ein solches Einkaufsangebot sehr und sollen künftig nicht vor verschlossenen Türen stehen."

Hans-Dieter Bremer hofft, dass nach einer entsprechend sorgfältigen Prüfung des Urteils schnell eine überarbeitete Regelung gefunden werde, mit der alle leben könnten. Zugleich sollten aber auch die veränderten gesellschaftlich-kulturellen Normen ausreichend Berücksichtigung finden. Die Wirtschaft würde deshalb die Landesregierung unterstützen, sollte diese Verbündete für eine Verfassungsänderung hinsichtlich der Sonntagsöffnungszeiten suchen, erklärte Verbändepräsident Bremer abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV) Pressestelle Graf-Schack-Allee 10, 19053 Schwerin Telefon: (0385) 6356100, Telefax: (0385) 6356151

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