Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Sonnleitner: Tierhalter werden durch Kombimodell zum Verlierer der Reform

(Berlin) - Auf der Wissenschaftlichen Akademietagung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in Bonn sprach sich DBV-Präsident Gerd Sonnleitner erneut entschieden gegen das von der Bundesregierung vorgeschlagene Kombimodell aus, da es vor allem die tierhaltenden Landwirte in Deutschland im Vergleich zu ihren EU-Konkurrenten "unvermeidlich benachteiligt". Da es grundsätzlich kein optimales und kein gerechtes Entkopplungsmodell gebe, habe der DBV klare Zielsetzungen und Prioritäten gesetzt. Vor dem Hintergrund der deutschen Landwirtschaft müssten in dem Entkopplungsmodell vor allem die Milch-und Tierprämien auf einzelbetrieblicher Basis in die Betriebsprämie eingehen. Eine Umverteilung auf die Fläche dürfe es nicht vor 2009, bei Milch nicht vor 2012 geben, erklärte Sonnleitner. Er zeigte Zuversicht, dass diese Zielsetzungen und Anliegen auch im Bundesrat Anerkennung fänden.

Sonnleitner verwahrte sich dagegen, dass dem Berufsstand unterstellt würde, Besitzstände durch eine möglichst lange Beibehaltung des Betriebsmodells wahren zu wollen. Man wende sich jedoch gegen willkürliche Umverteilungen, damit getätigte Investitionen nicht schlagartig entwertet werden, wie dies mit dem im Gesetzentwurf der Bundesregierung entwickelten Kombimodell bezweckt werde. Den Kardinalfehler jeder Entkopplung sieht Sonnleitner in der Schaffung neuer "Vermögenswerte". Auch ein noch so ausgefeiltes Kombimodell mit Gleitflug in ein regionales Prämienrecht würde handelbare Prämienrechte nicht verhindern. Deshalb habe der Bauernverband sich immer gegen eine Umwandlung der Direktzahlungen in Prämienrechte gewehrt und ihre Bindung an den jeweils aktuellen Bewirtschafter bzw. Tierhalter wie im Betriebsmodell gefordert.

Sonnleiter forderte die Agrarökonomen wie den Wissenschaftlichen Beirat auf, sich hierzu klarer zu äußern. Denn die Alternative Betriebs- oder Regionalmodell sei keine verteilungspolitische Frage. Vielmehr entständen erhebliche Auswirkungen auf die Markt- und Angebotsentwicklungen, stellte Sonnleitner fest. Das Bild der zukünftigen Landwirtschaft würde sich durch die Entkopplung erheblich verändern. Auch Marktverzerrungen in erheblichem Ausmaß würden entstehen, wenn zum Beispiel die EU-Mitgliedstaaten völlig unterschiedliche Entkopplungsmodelle anwenden würden und zugleich von Land zu Land sehr unterschiedliche Teile der Tierprämien gekoppelt blieben. Diese Gefahr habe EU-Agrarkommissar Franz Fischler ebenfalls anerkannt und davor kürzlich in einem Schreiben an die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten gewarnt.

Das von Bundesministerin Künast entworfene Kombimodell sei nicht akzeptabel, da es die Tierhalter in ihrer Wirtschaftskraft schwäche, betonte Sonnleitner. Auch seien unterschiedliche Zahlungsansprüche zweier gleich großer Betriebe aus seiner Sicht notwendig und künftig auch gerechtfertigt, wenn es unterschiedliche Tierbestände auf diesen Betrieben gebe. Ein reiner Flächenmaßstab werde sich, auch wenn dies in Deutschland diskutiert werde, in Europa auf Dauer nicht durchsetzen, da die Strukturen zu verschieden seien. Außerdem, so Sonnleitner, wäre Deutschland am Ende finanzieller Verlierer einer solchen Entscheidung.

Sonnleitner erhofft sich von der Wissenschaftlichen Akademietagung, die der DBV zusammen mit der Andreas Hermes Akademie veranstaltet, "neue Denkanstöße" zur Verknüpfung von Umweltleistungen mit den Direktzahlungen, also zur so genannten Cross Compliance. Denn die Tragweite von Cross Compliance werde häufig unterschätzt. Außer der Gefahr eines enormen bürokratischen Aufwandes gäbe es grundsätzliche Zweifel, ob durch eine einzige Einkommensbeihilfe, nämlich die Betriebsprämie, gleichzeitig mehrere Ziele erreicht werden könnten, wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit, die umwelt- und naturschutzgerechtere Erzeugung und die Forderung der Lebensmittelsicherheit. Sonnleitner forderte von Bund und Ländern, Cross Compliance eindeutig auf die gute fachliche Praxis und geltendes Fachrecht zu beschränken, was auch Ziel der EU-Verordnung sei, die von "Grund- und Mindestanforderungen" ausgehe. Das System werde nur handhabbar, wenn man sich zudem auf wenige fachlich begründete, repräsentative und auch auf den Betrieb überprüfbare Kriterien beschränke.

Quelle und Kontaktadresse:
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