Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Sonnleitner erneuert Kritik an getrennter Entsorgung von Risikomaterial / Hohe Kosten ohne verbesserten Verbraucherschutz

(Bonn) - Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer und Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke sind vom Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, erneut aufgefordert worden, sich bei der EU-Kommission gegen eine getrennte Entsorgung bestimmter Gewebeteile von Rindern im Schlachtprozess einzusetzen. Die Verwertung dieser so genannten Risikomaterialien über die Tiermehlherstellung nach dem deutschen Sicherheitsstandard müsse weiterhin möglich sein. Eine Entfernung aus der Futtermittelkette würde über die Erfordernisse des Verbraucherschutzes hinausgehen und lenke vom eigentlichen Problem ab, betonte Sonnleitner. Sollte die EU-Kommission wider der Sachlage an ihrer Entscheidung festhalten, forderte Sonnleitner, dass sie die Finanzierung der zusätzlich entstehenden Kosten übernehmen müsse. Denn bei getrennter Entsorgung des Risikomaterials würde die deutsche Fleischwirtschaft über 100 Millionen D-Mark zusätzliche Kosten tragen müssen.

Nach dem Beschluss der EU-Kommission sollen ab 1. Oktober 2000 alle Schlachtunternehmen verpflichtet werden, dieses Risikomaterial zu trennen und unschädlich zu beseitigen. Sonnleitner betonte, dass die Entfernung der Risikomaterialien aus der Lebensmittelkette als Maßnahme eines vorbeugenden Verbraucherschutzes nachvollziehbar wäre. Weshalb diese Gewebeteile jedoch auch aus der Futterkette entfernt werden müssten, bleibe schleierhaft Wer Schlachtabfälle mit dem in Deutschland üblichen Drucksterilisationsverfahren behandelt und über die Futterkette an Allesfresser wie Schweine und Hühner verfüttere, verwirkliche den politisch
erwünschten Kreislaufgedanken.

Das Entstehen und die Ausbreitung des BSE-Erregers in Großbritannien und in anderen EU-Mitgliedstaaten sei eindeutig darauf zurückzuführen, dass dort die Anforderungen an die Verarbeitung von Schlachtabfällen und die Herstellung von Tiermehl nicht erfüllt worden seien. In Deutschland werde hingegen durch das Drucksterilisationsverfahren aller Tierkörper und Tierkörperteile in den zugelassenen Tierkörperbeseitigungsanstalten eine Methode angewandt, die eine Inaktivierung des BSE-Erregers sicher stelle, was auch der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss der EU nicht in Frage stellte, betonte Sonnleitner.

Mit einer solchen Verarbeitung bei der Tiermehlherstellung werde der gesundheitliche Verbraucherschutz voll und ganz erfüllt. Hingegen würden durch Herausnahme bestimmter Gewebeteile die BSE-Risiken nicht behoben. Werde das Material nicht verbrannt, sondern vergraben, erhöhten sich sogar die Risiken noch erheblich, gab Sonnleitner zu bedenken.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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