Sondervermögen: Auch zukunftsfeste Krankenhausversorgung absichern
(Berlin) - Noch vor Bildung einer neuen Regierung haben CDU/CSU und SPD in ihren Sondierungsgesprächen ein bisher nicht für möglich gehaltenes, aus Schulden finanziertes Finanzierungspaket vereinbart. Es soll offenbar noch vor Bildung des nächsten Bundestages vom alten Parlament beschlossen werden. Während für die Verteidigung die Schuldenbremse nun doch gelockert werden soll, wird ein Sondervermögen – auch dies sind natürlich Schulden – in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Finanzierung von Wirtschaft und Infrastruktur geplant.
Neben Investitionen in den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Verkehrs-, Energie-, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, in Forschung und Entwicklung und in Digitalisierung sind auch Investitionen in den Krankenhausbereich vorgesehen.
Das wäre aus Sicht des VKD auch dringend notwendig, denn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten dieser enorm wichtigen Infrastruktur sind längst unübersehbar. Nicht nur, dass es einen enormen Investitionsstau gibt, der aus jahrelang ungenügender Investitionsfinanzierung durch die dafür verantwortlichen Länder entstanden ist.
Hinzu kommt aktuell das Milliardenprojekt Transformationsfonds. Aus dem Fonds sollen die notwendigen Strukturveränderungen durch die Krankenhausreform maßgeblich finanziert werden. Insgesamt sind das 50 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Deshalb ist zu fordern, dass dieses Geld aus Bundesmitteln und am besten ebenfalls aus dem Sondervermögen, bezahlt wird. Die bisher vorgesehene Finanzierung der Transformationskosten war von Anfang an umstritten. Und dies zu Recht.
Seit Beginn der Diskussionen um die Gesundheitsreform hat der VKD darauf hingewiesen, dass die geplante hälftige Befüllung des Transformationsfonds mit Mitteln der Gesetzlichen Krankenkassen und der Bundesländer auf sehr wackeligen Füßen steht. Nicht nur, weil im Grunde nur die gesetzlich Versicherten und Steuerzahler hier zur Kasse gebeten werden sollen, was nicht nur ungerecht, sondern auch verfassungsmäßig fragwürdig ist. Darauf wies nicht nur unser Verband immer wieder hin. Die Krankenkassen kündigten mehrfach an, dagegen zu klagen. Mit der Finanzierung der Strukturreform aus dem Fonds stehen und fallen aber auch die wichtigen bundesweit notwendigen Projekte und stellen damit wiederum den Erfolg der wichtigen Krankenhausreform in Frage. Auf der anderen Seite war die Aufstockung des Länderanteils von 2,5 Mrd. Euro jährlich mehr als fraglich. Die Bundesländer kommen seit Jahrzehnten ihrer gesetzlichen Aufgabe der hundertprozentigen Krankenhausfinanzierung nicht nach. Und wie in der wirtschaftlich schwierigen Situation mit massiv steigenden Kosten und schwacher Entwicklung der Steuereinnahmen diese fast Verdopplung des jährlichen Volumens von den Ländern bewerkstelligt werden sollte, war bis heute unklar. Im schlimmsten Fall senken die Bundesländer in ihren Haushalten die Einzel- und Pauschalfördermittelinvestitionen in die Krankenhäuser, um den Anteil aus dem Transformationsfonds abzurufen. Sowohl eine Erhöhung des Bundesanteils aus dem Sondervermögen über 50 Prozent hinaus als auch die zusätzlichen 100 Mrd. Euro für die Länderinvestitionen bieten dem Krankenhausbereich eine erweiterte Chance, die Investitionen in die Zukunft der Versorgung zu tätigen.
Wir brauchen eine Versorgungslandschaft – und hier stellen die Krankenhäuser die Anker der Versorgung dar – die zukunfts-, krisen- und inzwischen auch verteidigungsfähig ist. Das betrifft nicht nur die hochspezialisierten Kliniken, sondern alle für die Versorgung notwendigen Häuser.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD), Andreas Tyzak, Pressesprecher(in), Oranienburger Str. 17, 10178 Berlin, Telefon: 030 28885911