Pressemitteilung |

Soldaten und ihre Familien haben Anspruch auf zuverlässige Perspektiven

(Berlin) - Verteidigungsminister Rudolf Scharping wird voraussichtlich am Montag, 29. Januar 2001, im Verteidigungsausschuss über Standortentscheidungen informieren. Anschließend erfolgen die Beratungen in den Ländern, Ende Februar wird der Regierungsbeschluss bekannt gegeben. Dies geht aus einem Zeitplan des Bundestages hervor. Zur Stationierungsfrage haben der Deutsche BundeswehrVerband und der Deutsche Städte- und Gemeindebund folgendes Positionspapier erstellt.

Der Deutsche BundeswehrVerband und der Deutsche Städte- und Gemeindebund bezeichnen die Reform der Bundeswehr und die damit notwendige Anpassung der Struktur der Streitkräfte an die Erfordernisse künftiger Aufgaben im Rahmen der Landesverteidigung und Bündnisfähigkeit als notwendig. Die Reduzierung der Standorte, als Folge der Bundeswehrreform, findet jedoch nur unter folgenden Maßgaben die Zustimmung des Deutschen BundeswehrVerbandes und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Die Standortentscheidungen müssen strukturpolitisch verträglich sein. Standorte in wirtschaftsschwachen oder von hoher Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen müssen erhalten bleiben. Eine einseitig betriebswirtschaftlich orientierte „Optimierung“ der Stationierung wird abgelehnt. Ein demographischer Faktor, mit dem auch die Chancen der Nachwuchsgewinnung vor Ort berücksichtigt werden soll, ist im bevölkerungsarmen ländlichen Raum nur bedingt geeignet.

Die Präsenz der Bundeswehr in der Fläche muss auch weiterhin gewährleistet sein. Diese ist für die Verankerung der Streitkräfte in der Gesellschaft von essentieller Bedeutung. Bei der Stationierungsentscheidung ist zu berücksichtigen, dass sowohl eine attraktive Infrastruktur im Umfeld des Standortes für Soldaten als auch unbestrittene Übungsmöglichkeiten für die Truppe gewährleistet sind.

Entscheidungen zu Standortschließungen oder zur Umorganisierung der Stationierung müssen den kommunalen Verantwortungsträgern der betroffenen Städte und Gemeinden, den kommunalen Spitzenverbänden, den Kommandeuren vor Ort sowie den Soldaten und ihren Familien vor der Veröffentlichung in der Presse mitgeteilt werden.

Die Soldaten und ihre Angehörigen erheben Anspruch auf zuverlässige Perspektiven. Die anstehende Stationierungsentscheidung muss deshalb einen hohen Grad an Bestandskraft besitzen. Weitere durch „Nachsteuerungen“ verursachte Umzüge sind für Soldaten und ihre Familien nicht mehr zumutbar. Die für die Soldaten und ihre Familien entstehenden Belastungen müssen durch wirksame soziale Maßnahmen begleitet werden. Dazu gehört eine Modifizierung des Umzugskosten- und Sonderurlaubsrechts.

Auch die Standortgemeinden haben einen Anrecht auf Zukunftssicherheit der Standortentscheidung. Planungssicherheit ist notwendige Voraussetzung für Schaffung und Erhaltung sozialer, schulischer und kultureller Angebote und sonstiger Infrastruktureinrichtungen.

Die einschneidenden wirtschafts- und sozialpolitischen Auswirkungen von Standortschließungen auf die Kommunen müssen im Rahmen spezieller Konversionshilfen abgemildert werden. Hierfür ist die Einrichtung eines „Härtefallfonds“ unverzichtbar.

Es muss ein verbindlicher Zeitplan für die Auflösung von Standorten sowie deren mögliche Umorganisation vorgelegt und eingehalten werden, um die Standortgemeinden in die Lage zu versetzen, Umnutzungskonzepte zu entwickeln und wirtschafts- sowie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu planen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bundeswehr-Verband e.V. (DBwV) Südstr. 123 53175 Bonn Telefon: 0228/38230 Telefax: 0228/3823220

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