Solarpaket beschlossen - Ende gut, alles gut?
(Aachen) - Endlich! Heute wurde das bereits Ende Juni 2023 vorgelegte und seitdem lang erwartete Solarpaket in der 2. und 3. Lesung vom Bundestag beschlossen. Das Ergebnis könnte besser sein.
Das erklärte Ziel des Paketes war, den Bau und Betrieb von PV-Anlagen zu entbürokratisieren und den Zubau von Photovoltaik weiter zu beschleunigen. Auch Balkonkraftwerke sollen einfacher installiert und betrieben werden können.
Das Ergebnis? "Könnte besser sein”, urteilt die Bundesgeschäftsführerin des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV), Susanne Jung: "Balkon-PV und Mieterstrommodelle profitieren zwar von dem neuen Solarpaket, aber bei den Ausbauzielen für Photovoltaik ist noch viel Luft nach oben! Dabei hat die Branche 2023 gezeigt, dass sie mehr kann.” Trotz gefüllter Lager und vorhandener personeller Kapazitäten der Installationsbetriebe war der Zubau von PV-Anlagen zuletzt wieder rückläufig.
Die fehlende Erhöhung der Ausbaumengen wird sich auch für die Produktion grünen Wasserstoffs als folgenreich erweisen: Um die inländische Herstellung zu realisieren, müsste der angesetzte Strommengenpfad, und entsprechend die Zubaumengen, deutlich angehoben werden. "Momentan reichen die Zubau-Ziele bei Wind und Solar nicht mal für die Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie”, erklärt Prof. Dr. Eberhard Waffenschmidt, SFV-Vorstand. "Grünen Wasserstoff aus einheimischen Erneuerbaren Energien bekommen wir nur mit einem deutlichen Zubau hin. Ansonsten bleibt die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und teuren Energieimporten.”
Auch für Solarstromanlagen sieht das neue Solarpaket Veränderungen vor: Die größte Hürde, die verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen ab 100 kWp, wird für die Eigenversorgung geöffnet. Allerdings bleibt für den überschüssig eingespeisten Strom aus diesen Großanlagen bis 200 kWp dann nur noch eine "Null-Vergütung”. Dieser Strom wird dem Netzbetreiber "geschenkt”. Zudem müssen PV-Anlagen auf Dächern nun bereits ab einer Größe von 750 kWp statt zuvor 1000 kWp in die Ausschreibung. "Das ist nicht nur verschenktes Potenzial, sondern eine völlig unverständliche Investitionsbremse für Gewerbe und Betreibende größerer Dachanlagen.” kommentiert Jung.
Ausschreibungsverfahren gelten aufgrund ihrer komplizierten Durchführung als Hemmnisse für den PV-Ausbau und sollten nach Ansicht des SFV so weit wie möglich abgeschafft werden.
Auf der anderen Seite seien der Bürokratieabbau bei Balkon-PV, die verbesserten Mieterstrommodelle, höhere Anreize für größere Dachanlagen, mehr Möglichkeiten für Freiflächensolar und das neue Konzept einer "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung” begrüßenswert. Für Mietparteien, die bisher kaum als Akteure der Energiewende berücksichtigt worden waren, bietet das Gesetz neue Optionen. Auf beharrliches Drängen des SFV wurde zudem eine Lösung für die Abrechnung minimaler Strombezüge bei Wechselrichtern gefunden, und Ü20-Anlagen haben nun bis 2032 (statt vorher 2027) Anspruch auf Abnahme und Vergütung des eingespeisten Stroms. Auch das Repowering von alten Anlagen ist nun problemlos möglich.
"Wir freuen uns darüber, dass in den jetzigen Gesetzesänderungen einige unserer Vorschläge gehört wurden und leidige Themen für Anlagenbetreiber endlich vom Tisch sind", sagt Susanne Jung.
Dass sich die Bundesregierung für das Solarpaket mehr als 10 Monate mehr Zeit genommen hat, als 2023 angekündigt, geht letztlich völlig an der klimapolitischen Realität vorbei. Klimaschutz geschieht bei der Ampel-Regierung weiter im Schneckentempo.
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