Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Sofortmaßnahmen für Langzeitarbeitslose

(Berlin) - Angesichts der weiter steigenden Arbeitslosenzahlen und der damit verbunden Explosion der Sozialhaushalte fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund neben Sofortmaßnahmen für Langzeitarbeitslose eine umfassende Reform von Sozial- und Arbeitslosenhilfe. „Wir brauchen ein eigenständiges Leistungsrecht für Langzeitarbeitslose, dass deren Qualifikation und Rückführung in den 1. Arbeitsmarkt außerhalb der Sozialhilfe dauerhaft und unbürokratisch sichert. Die Reformmaßnahmen müssen zu einer engeren und besseren Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Arbeitsverwaltung führen“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Helmut Dedy, am 5. Februar in Berlin.

Gleichzeitig warnte Dedy jedoch davor, unter dem Stichwort "Reform der Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe" eine einseitige Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe zu starten. Es ist richtig, dass eine Reform der Arbeitslosenhilfe nur zusammen mit einer Reform der Sozialhilfe angegangen werden kann, die Verantwortung für den Arbeitsmarkt liegt jedoch beim Bund, das gilt insbesondere auch für die Finanzierung der Arbeitslosenhilfe.

Von den 2,8 Millionen Sozialhilfeempfängern stehen ca. 1 Millionen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen mit Anspruch auf Arbeitslosenhilfe und / oder Sozialhilfe ist kontinuierlich auf inzwischen 1,5 Millionen und damit auf 37 % aller Arbeitslosen gestiegen und verfestigt sich. Die Kassen der Kommunen werden durch die Langzeitarbeitslosigkeit bereits heute schon mit jährlich 5 Milliarden € belastet. Dieses Geld fehlt uns für dringend notwendige Investitionen, die auch den Arbeitsmarkt beleben. Die Stärkung der kommunalen Investitionen ist die beste Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

Ein Einstieg in die notwendige umfassende Reform ist ein eigenständiges Leistungsrecht für Arbeitslose. Bestandteile eines neu zu schaffenden eigenständigen Leistungsbereichs müssen unmittelbare Leistungen des Bundes sein, die den Lebensunterhalt sichern und ergänzende Leistungen der Sozialhilfe ausschließen. Die Betreuung muss am einzelnen Arbeitslosen ansetzen und ihn in den Integrationsprozess einbeziehen. Die Sozialhilfe ist hier kein geeignetes Instrumentarium.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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