Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Soforthilfeprogramm für BSE-geschädigte Landwirte

(Bonn) - Die ''Interessengemeinschaft BSE-geschädigter Landwirte im DBV'' begrüßt das vom Bundesfinanzministerium beschlossene steuerliche Soforthilfeprogramm für BSE-geschädigte Landwirte. Damit wird den Forderungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in erfreulichem Umfang entsprochen.

Nach diesem Steuer-Hilfsprogramm können BSE-geschädigte Landwirte beantragen, durch einkommenssteuerliche Billigkeitsmaßnahmen Steuererleichterungen zu erhalten. So kann im Anwendungsbereich von § 13 a EStG die aus dem Ansatz des Grundbetrages resultierende Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit infolge der BSE-Krise Ertragsausfälle eingetreten sind. Für bilanzierende Betriebe gelten spezielle Regelungen. Darüber hinaus wurden auch verfahrensmäßige Erleichterungen wie zinslose Stundungen usw. beschlossen.

Die ''Interessengemeinschaft BSE-geschädigter Landwirte im DBV'' empfiehlt betroffenen Betrieben, sich wegen der Einzelheiten mit den regionalen Stellen der Landesbauernverbände in Verbindung zu setzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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