Soforthilfeprogramm für BSE-geschädigte Landwirte
(Bonn) - Die ''Interessengemeinschaft BSE-geschädigter Landwirte im DBV'' begrüßt das vom Bundesfinanzministerium beschlossene steuerliche Soforthilfeprogramm für BSE-geschädigte Landwirte. Damit wird den Forderungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in erfreulichem Umfang entsprochen.
Nach diesem Steuer-Hilfsprogramm können BSE-geschädigte Landwirte beantragen, durch einkommenssteuerliche Billigkeitsmaßnahmen Steuererleichterungen zu erhalten. So kann im Anwendungsbereich von § 13 a EStG die aus dem Ansatz des Grundbetrages resultierende Einkommensteuer ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit infolge der BSE-Krise Ertragsausfälle eingetreten sind. Für bilanzierende Betriebe gelten spezielle Regelungen. Darüber hinaus wurden auch verfahrensmäßige Erleichterungen wie zinslose Stundungen usw. beschlossen.
Die ''Interessengemeinschaft BSE-geschädigter Landwirte im DBV'' empfiehlt betroffenen Betrieben, sich wegen der Einzelheiten mit den regionalen Stellen der Landesbauernverbände in Verbindung zu setzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Telefon: 0228/81980
Telefax: 0228/8198205