Söder legt vor - DStV, BDL, BdSt und NVL fordern: Keine Lasten- und Risikoverschiebung durch die digitale Finanzverwaltung
(Köln) - Die Spatzen haben es bereits von den Dächern gepfiffen: Bund und Länder bereiten die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zur Bewältigung des demografischen Wandels vor. Nach der Finanzministerkonferenz wagte sich gestern das Bayerische Finanzministerium aus der Deckung und wirbt offiziell mit konkreten Vereinfachungsvorschlägen. Die Finanzverwaltung setzt dabei ganz auf die elektronische Kommunikation.
"Wir sind uns einig und begrüßen grundsätzlich den Bürokratieabbau durch Elektronik! Viele von den Vorschlägen wie die Abschaffung von Medienbrüchen fordern wir seit langem." kommentieren der Deutsche Steuerberaterverband (DStV), der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL), der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) die Modernisierungspläne. Die Verbände warnen aber davor, den elektronischen Finanzbeamten einzuführen.
"Beispielsweise dürfen Daten, die Dritte wie Krankenkassen, Arbeitgeber oder die Rentenversicherung an die Verwaltung melden, nicht einfach maschinell vom Finanzamt zu Grunde gelegt werden. Der Steuerpflichtige muss der Schlussredakteur seiner Steuererklärung bleiben." so das Verbändebündnis. Allzu schnell verliert er bei den Plänen sonst den Überblick über die Zahlen und bleibt so vielleicht auf einer viel zu hohen Steuerlast sitzen. Weichen die Daten des Steuerpflichtigen ab, muss das Finanzamt auch künftig verpflichtet sein, persönlich in die Prüfung und die Aufklärung einzusteigen. Andernfalls wird der bewährte Amtsermittlungsgrundsatz zu Lasten der Steuerpflichtigen abgeschafft.
Das Verbändebündnis setzt sich seit rund drei Jahren für die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ein. Die Abgabenordnung - das Gesetz zur Durchführung des Steuerverfahrens - stammt zum großen Teil noch aus dem Jahr 1977. Wichtige technische Neuerungen wie E-Mails oder die Möglichkeit, Belege einzuscannen und elektronisch zu übermitteln, werden gesetzlich und technisch von der Finanzverwaltung noch nicht in ausreichendem Maße unterstützt.
Mit den nun veröffentlichten Vorschlägen gehen Bund und Länder in die richtige Richtung. Die gleichmäßige Lastenverteilung darf aber nicht auf Kosten der Steuerpflichtigen und der Steuerberater verschoben werden. "Bei den zeitnah anstehenden Erörterungen mit dem BMF werden wir unermüdlich für die Interessen der Steuerpflichtigen beim elektronischen Verfahren streiten. Nun gilt es wie bei allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf das Kleingedruckte zu achten." so die Verbände abschließend.
Kurzportrait: Der Steuerberater-Verband e.V. Köln
Der Steuerberater-Verband e.V. Köln wurde am 12. November 1947 von 102 Berufsangehörigen in Köln gegründet. Heute sind über 3.300 Angehörige der steuerberatenden und prüfenden Berufe, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und entsprechende Gesellschaften, Mitglieder des Verbandes.
Der Einzugsbereich des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln entspricht dem Bezirk des Regierungspräsidenten Köln. Der Verband gliedert sich in die folgenden zehn Bezirke: Aachen, Bonn, Düren-Jülich, Euskirchen-Schleiden, Köln, Oberberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Selfkant und Siegburg. Er ist neben weiteren 14 Landes- bzw. Regionalverbänden Mitglied im Deutschen Steuerberaterverband e.V., der in Berlin ansässigen Spitzenorganisation des steuerberatenden Berufs auf privatrechtlicher Ebene.
Der Verband bietet über seine Tochtergesellschaft, der Akademie für Steuer- und Wirtschaftsrecht, umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten an, die einerseits den Berufsnachwuchs betreffen, andererseits insbesondere auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Mitglieder des Verbandes zugeschnitten sind. Die Akademie führt nicht nur Lehrgänge für angehende Steuerberater durch, sondern auch für die Qualifizierung der Mitarbeiter.
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Steuerberater-Verband e.V. Köln Verband der Steuerberatenden und Wirtschaftsprüfenden Berufe
Dr. Dominik Scheuerer, Geschäftsführer, Abteilungsleiter Organisation
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