Pressemitteilung | Bayerischer Philologenverband (bpv)

So gelingt das neue Schuljahr: Antworten statt Fragen

(München) - Große Unsicherheit herrscht derzeit an Bayerns Gymnasien und Beruflichen Oberschulen, die Ferien rücken näher und damit auch der Start ins zweite Schuljahr im Zeichen von Corona. Aus den Reihen der Lehrkräfte hat den Bayerischen Philologenverband (bpv) eine Fülle von Zuschriften mit drängenden Fragen erreicht, die ausgewertet und intensiv beraten wurden. Im Mittelpunkt stehen die Menschen im Schutzraum Schule und unser Bildungsauftrag, der in seinem eigentlichen Sinn nur durch Präsenzunterricht erfüllt werden kann. An vielen Stellen sieht die Vorstandschaft des bpv noch Nachholbedarf und damit der Start ins Schuljahr 2020/21 gelingt, sind ihre Forderungen im Folgenden in einem Antwortkatalog zusammengestellt.

Antworten im Bereich der Schulorganisation

Hygienekonzept

Es bleibt das Ziel, die Ansteckungsgefahr mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren und damit auch das Sicherheitsgefühl zu stärken. Dazu zählen weiterhin ein Maskengebot oder eine Maskenpflicht auf den Verkehrsflächen in der Schule, regelmäßiges Lüften, eine möglichst feste Gruppen-/Klasseneinteilung und räumliche bzw. zeitliche Trennungen der Schülergruppen im Schulhaus. Neben den o.g. Schutzmaßnahmen muss zusätzlich eindeutig geklärt sein, wer als Bindeglied zwischen Schulverwaltung und Gesundheitsbehörden fungiert. Daher wäre die Einrichtung eines Hygieneexperten sehr sinnvoll. Diese Personen müssten geschult und mit Zeitkontingenten ausgestattet werden (vgl. die bpv-Pressemitteilung vom 09.07.20).

Testungen

Darüber hinaus muss es, gerade im Herbst, für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte vorrangige Testmöglichkeiten geben, damit längere Schulschließungen vermieden werden können und im Falle eines negativen Ergebnisses die Teilnahme am Schulbetrieb wieder zeitnah ermöglicht wird.

Reduktion der Klassenstärke

Klassenstärken über 30 sollten im kommenden Schuljahr an allen Schulen vermieden werden, um Teilungen für einen ggf. notwendigen Schichtbetrieb problemlos durchführen zu können. Rückmeldungen aus der Zeit des Schichtbetriebs bestätigen, dass das Arbeiten mit halben Klassen zudem eine Vielzahl von Vorteilen mit sich bringt im Hinblick auf Zuwendung, Aufmerksamkeit, Stress, Lautstärke und Arbeitsverhalten.

Präsenzunterricht

Die vergangenen Wochen und Monate haben deutlich gezeigt, dass Präsenzunterricht durch nichts zu ersetzen ist. Alle Maßnahmen sollten deshalb so ausgelegt sein, dass sie eine Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts begünstigen.

Individuelle Fördermaßnahmen

Der Fokus der Fördermaßnahmen muss insbesondere auf die Schülerinnen und Schüler gerichtet werden, die sich in der Phase des Lernens zuhause schwertaten. Die dabei entstandenen Defizite sind unterschiedlich ausgeprägt und müssen daher individuell behoben werden.

Ausbau der Reserven

Die für den Unterrichtsbetrieb im Herbst sicherlich beste Lösung wäre der Ausbau der integrierten und insbesondere Mobilen Reserve. Momentan plant das Ministerium ca. 700 Neueinstellungen mit gymnasialer Lehrbefähigung. Diese dienen aber lediglich zur Abdeckung des normalen Unterrichtsbedarfs ohne coronabedingte Ausfälle. Wenn es zu einem verstärkten Ausfall von Lehrkräften kommt, oder wenn schwangere Kolleginnen nicht mehr die Schule betreten können, sind die Reserven bereits vor dem ersten Schultag aufgebraucht. Hinzu kommen zusätzliche Aufsichten, weil beispielsweise Schülergruppen getrennt werden müssen oder die Pausen zeitversetzt stattfinden. Ohne zusätzliche Lehrkräfte wird das nicht gelingen!

Antworten im Bereich der Digitalisierung

Hardware

Um einen möglicherweise notwendigen Distanzunterricht sicherzustellen, ist es zwingend notwendig Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte flächendeckend mit der nötigen Hardware auszustatten (siehe bpv Pressemitteilung vom 23.04.2020).

IT-Experten

Im Zuge der Digitalisierung ist es unerlässlich, den Schulen externe IT-Experten für Wartung und Pflege der Geräte zur Seite zu stellen - eine langjährige Forderung des bpv. Die seit Jahren festgefahrenen Gespräche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Freistaat Bayern über die Finanzierung dieser externen Unterstützung müssen zu einem positiven Abschluss gebracht werden (siehe bpv-Pressemitteilungen vom 05.06.20, 12.06.20, 28.11.18)

Internetanschluss

Die digitale Infrastruktur ist an vielen Schulen in Bayern noch unzureichend. Gerade hinsichtlich der Belastbarkeit der Internetverbindung herrscht ein großer Unterschied zwischen dem städtischen und dem ländlichen Raum. Um hier vergleichbare Rahmenbedingungen zu schaffen, müssen die Schulen flächendeckend mit einer leistungsfähigen Internetverbindung ausgestattet werden. Daher müssen sie beim Breitbandausbau eine bevorzugte Stellung innehaben.

Fortbildungen

Für den gelingenden Einsatz von digitalen Geräten und Medien an den Schulen brauchen Lehrerinnen und Lehrer ein zielgerichtetes Fortbildungsangebot, das von der vorhandenen Ausstattung ausgeht und erfahrene Kolleginnen und Kollegen einbezieht. Bereits vor der Coronakrise war klar, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht.


Sehr viele Kolleginnen und Kollegen könnten dabei ihre Expertise einbringen und mitwirken. Für die Umsetzung müssen zusätzliche zeitliche Ressourcen bereitgestellt werden. Den Schulen sollte deshalb ein Budget (Fortbildungszeit) zur Verfügung gestellt werden (siehe "Fortbildungsoffensive für Lehrkräfte im Rahmen des Masterplan Bayern Digital II" unter https://www.bpv.de/politik/positionspapiere/). An Gymnasien kann dieses Budget in den nächsten Jahren sukzessive aufgebaut werden, um es 2025 zur Abdeckung des Lehrerbedarfs aufgrund eines "hochwachsenden" G9 zu verwenden.

Rechtliche Grundlage

Der Distanzunterricht braucht als Ausnahmezustand eine rechtliche Grundlage in der Schulordnung, damit Verbindlichkeit und Relevanz von Lerninhalten - z.B. für Leistungserhebungen - gewährleistet sind.

Antworten im Bereich des Bildungsauftrages

Schule als Schutzraum

Bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ist stets zu bedenken, dass Schule ein Schutzraum ist und dies auch in Pandemiezeiten bleiben sollte (z. B. wenn sich Unterricht ins Digitale verlagert). Nicht nur bei Videokonferenzen muss deshalb auch der Daten- und Persönlichkeitsschutz im Fokus stehen: Daten müssen bei den Schulen bleiben, dürfen nicht an Dritte gelangen und dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden - z.B. durch illegale Aufzeichnungen von Videokonferenzen.

Verbindliche Lernziele

Auch muss bedacht werden, dass die Lernbedingungen nicht dazu führen, dass sich Bildungsunterschiede verstärken. Wir nehmen z.B. wahr, dass motivierte Schülerinnen und Schüler gut mit dem Lernen zuhause zurechtkommen, wohingegen unmotiviertere Schülerinnen und Schüler dabei in ihren Leistungen deutlicher abfallen als im Präsenzunterricht. Verbindliche Lernziele und klare Lehrplanvorgaben leisten einen wesentlichen Beitrag.

Distanzunterricht als Ergänzung: Distanzunterricht kann folglich für die Zeit nach Corona auch keine verpflichtende Vorgabe als "neue Unterrichtsform" sein, sondern allenfalls eine optionale, organisatorische bzw. methodische Ergänzung zum Präsenzunterricht, wie sie zum Teil vorher schon praktiziert wurde, z.B. in den W- oder P-Seminaren.

Leben in der Gemeinschaft: Die Gefahr besteht, dass über den Distanzunterricht das Persönliche und das Emotionale verloren gehen, die beide zur Entwicklung eines starken Werte-Kompasses bei jungen Menschen beitragen. Die Wertebildung von Jugendlichen beruht auf Erfahrungen in der Gemeinschaft und wird damit erst bei persönlicher Präsenz wirklich wirksam - auch deswegen ist der Präsenzunterricht unabdingbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Bayerischer Philologenverband (bpv) Benedikt Karl, Pressesprecher Arnulfstr. 297, 80639 München Telefon: (089) 7461630, Fax: (089) 74616350

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