Pressemitteilung | k.A.

Skater und Radfahrer vertragen sich nicht immer / Rücksichtnahme schützt vor Unfällen

(Bremen) - Inline-Skater müssen auf dem Gehweg fahren und die Regeln für den Fußgängerverkehr beachten. Fahren sie auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen, sind Konflikte mit Radfahrern vorprogrammiert. Das berichtet das Mitgliedermagazin Radwelt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in seiner aktuellen Ausgabe.

Inline-Skates und Rollschuhe sind nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2002 „besondere Fortbewegungsmittel“. „Das heißt: Skater müssen Gehwege benutzen, und zwar mit der nötigen Rücksicht auf Fußgänger“, sagt ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn.

Radfahrer hingegen haben auf einem kombinierten Geh- und Radweg keine besondere Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber Skatern, denn diese können ähnliche Geschwindigkeiten erreichen und haben dadurch ein vergleichbares Gefahrenpotenzial, meint das Berliner Kammergericht. Ein Radfahrer muss deshalb nicht anhalten, um einen entgegenkommenden Rollschuhfahrer vorbeizulassen. Kommt es bei einer Begegnung unter nicht aufklärbaren Umständen zur Kollision, tragen beide ihren Schaden selbst (KG 12 U 195/05).

Zukünftig müssen sich Radfahrer auf noch mehr Begegnungen mit Skatern einstellen. Ein neues Zusatzschild signalisiert Skatern ab voraussichtlich Anfang 2009 dann, auf welchen Radwegen und Fahrbahnen sie freie Bahn haben. Allerdings schreibt der Gesetzgeber vor, dass sich Inline-Skater und Rollschuhfahrer dort „mit äußerer Vorsicht und unter besonderer Berücksichtigung auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen“ haben. Effekt, so Huhn: „Auf diese Weise werden sich dann Rad- und Rollschuhfahrer ganz legal in die Quere kommen und gegenseitig gefährden.“ Sicherer für alle wäre es, wenn Radfahrer, Fußgänger und Skater ausreichend breiten Raum erhalten, so der ADFC. Denn eine Mischung des Verkehrs sorgt für mehr gegenseitige Aufmerksamkeit und Rücksicht.

„Bei Streitigkeiten über Schadensersatz nach einer Kollision urteilen die Gerichte danach, ob die Beteiligten ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben“, so Roland Huhn. So musste eine links fahrende Skaterin für einen Unfallschaden auf einem schmalen Wirtschaftsweg aufkommen. Das Oberlandesgericht Hamm hatte entschieden, dass Radfahrer und Inline-Skater bei einer Begegnung jeweils nach rechts auszuweichen haben (OLG Hamm 6 U 63/00).

Das ADFC-Magazin Radwelt liefert zahlreiche Tipps, Trends und Infos rund ums Radfahren und berichtet auch regelmäßig über aktuelle Urteile aus dem Fahrradrecht. Weitere Urteile rund ums Rad finden sich auf der ADFC-Homepage in der Fahrradrechtdatenbank, in der ADFC-Mitglieder kostenlos recherchieren können. Die Radwelt erscheint alle zwei Monate und ist im ADFC-Mitgliedsbeitrag enthalten. Informationen zur Mitgliedschaft gibt es beim ADFC, Postfach 107747, 28077 Bremen, Infoline: 0421/34629-0, E-Mail: kontakt@adfc.de oder im Internet unter www.adfc.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC), Bundesverband Bettina Cibulski, Pressesprecherin Grünenstr. 120, 28199 Bremen Telefon: (0421) 346290, Telefax: (0421) 3462950

NEWS TEILEN: