Pressemitteilung | Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) - Bundesgeschäftsstelle

Skandal: Sachsen streicht Förderung zu Lasten der Pflegebedürftigen

(Hamburg) - Ohne vorherige Ankündigung hat der Freistaat Sachsen die Investitionskostenförderung für Pflegedienste gestrichen. Der Bundesgesetzgeber hat aber im Pflegeversicherungsgesetz (§ 9 SGB XI) festgelegt, dass die Länder diese Kosten zahlen sollen. In der Vergangenheit hatte Sachsen dieses auch auf der Grundlage einer Landesverordnung getan.

Die gezahlten Landesmittel dienten dazu, die Pflegebedürftigen von diesen Kosten zu entlasten, da nach dem Gesetz die Pflegekassen Investitionskosten nicht zahlen dürfen. Nachdem diese Förderung kurzer Hand gestrichen wurde, müssen jetzt die Pflegebedürftigen die Kosten tragen. Erheblicher Unmut hat sich deshalb bei den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und den Pflegediensten breit gemacht. Nun setzt die Landesregierung noch einen oben drauf, indem sie den Pflegediensten vorwirft, dass diese jetzt das Geld – z.B. für die Autos, mit denen die Schwestern zu den Patienten fahren – vom Pflegebedürftigen verlangen.

„Die Landesregierung streicht die Unterstützung der Pflegebedürftigen und stößt die Pflegedienste ohne Ankündigung in existenzielle Schwierigkeiten. Anschließend wirft sie ausgerechnet den Pflegediensten vor, dass diese es wagen, die notwendigen Investitionskosten zu berechnen.
Dieses sind Scheingefechte, die davon ablenken sollen, dass die Landesregierung die Verantwortung dafür hat, dass jetzt die Pflegebedürftigen zahlen müssen.“, so Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa.

Aktueller Anlass für die Empörung der sächsischen Pflegedienste ist ein Schreiben des Regierungspräsidiums, das an alle Pflegedienste in Sachsen versendet wird. Neben der Aufforderung auf die Erhebung der Investitionskosten zu verzichten, wird behauptet, es gäbe rechtswidrige Absprachen über die Höhe der Preise.

Tatsächlich erheben die Pflegedienste gemäß des Sächsischen Regierungspräsidiums niedrigere oder genau die Beträge, die vorher pauschal vom Land gezahlt wurden. „In einer Landesverordnung ist die angemessene Höhe der Investitionskosten durch die Landesregierung festgelegt worden und die Pflegedienste haben ihre Kosten auf diese sparsame Kalkulation des Landes eingestellt. Dann aber streicht die Landesregierung kurzerhand diese seit 1996 bestehende Regelung und behauptet, die Pflegedienste würden Preisabsprachen betreiben, wenn diese genau das in Rechnung stellen, was diese Regierung vorher festgelegt und selbst gezahlt hat. Dieses Verhalten ist grotesk und nicht nachvollziehbar“, so Bernd Tews weiter.

Pflegebedürftige und Angehörige – aber sicher auch Pflegekassen und Sozialhilfeträger – würden sich mit dem bpa und den Pflegediensten in Sachsen freuen, wenn die Landesregierung ihre Haltung korrigiert und die pflegebedürftigen Mitbürger von ihrer zusätzlichen Last der Investitionskosten befreit. Sollte die Landesregierung aber weiterhin die Streichung für sinnvoll halten, muss sie auch die Konsequenzen tragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V. (bpa), Bundesgeschäftsstelle Oxfordstr. 12-16 53111 Bonn Telefon: 0228/604380 Telefax: 0228/6043899

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