Pressemitteilung | Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN)

“Sind keine Gesundheitspolizei“ / Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen bekräftigt Kritik am so genannten Petz-Paragraphen

(Hannover) - Vor der abschließenden Beratung und Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Deutschen Bundesrat bekräftigt die Ärzteschaft ihre Ablehnung eines neuen § 294 Abs. 2 SGB V, der Ärzte dazu verpflichtet, Patienten mit Gesundheitsschäden, die sie sich vorsätzlich oder bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen zugezogen haben, den Krankenkassen zu melden. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat auf ihrer Frühjahrssitzung (12. Mai 2008) in einer Resolution mit aller Schärfe gegen den Versuch des Gesetzgebers protestiert, das Fundament der Arzt- Patientenbeziehung, die ärztliche Schweigepflicht, auszuhöhlen. „Dieser Frontalangriff auf die ärztliche Schweigepflicht rüttelt an den Grundfesten des Behandlungsprinzips, ferner wird ein Einfallstor für weitere Schnüffelaktionen im Auftrage der Krankenkassen eröffnet“, heißt es darin. Die ÄKN will nicht ausschließen, dass künftig auch Suchtkranke, Übergewichtige oder Risiko-Sportler gemeldet werden könnten. Die Repräsentanten der niedersächsischen Ärzteschaft lehnen es entschieden ab, sich als Erfüllungsgehilfen für Kostensparmaßnahmen im Gesundheitswesen missbrauchen zu lassen.

Folgende Forderungen gibt die Kammerversammlung dem Bundesrat für die Schlussberatung des Gesetzes mit auf den Weg:

- Streichung des „Petz-Paragraphen“ 294 Abs. 2 SGB V.

- Für die unbedingte Bewahrung des Arztgeheimnisses.

- Gegen einen Paradigmenwechsel, neben der Diagnose auch „Motive“ für Krankheiten beizubringen.

- Gegen die Einführung des Verschuldensprinzips.

- Beschränkung ärztlicher Meldepflichten ausschließlich auf die Fälle, die dem Schutz der Allgemeinheit und/oder einem höherwertigen Rechtsgut dienen, zum Beispiel zur Abwehr von Seuchengefahren.

- Gegen eine Gesetzgebung durch die Hintertür mit versteckten Paragraphen in scheinbar unverdächtigen Gesetzesvorhaben.

Quelle und Kontaktadresse:
Ärztekammer Niedersachsen Pressestelle Berliner Allee 20, 30175 Hannover Telefon: (0511) 38002, Telefax: (0511) 3802240

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