Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Sind die Straßenbenutzungsgebühren in den EU-Beitrittsstaaten EU-konform?

(Frankfurt am Main) - In mehreren Staaten, die zum 1. Mai der EU beitreten, werden für die Benutzung von Autobahnen Gebühren in Form von „Vignettensystemen“ erhoben. Im Gegensatz zu den „Mauten“ sind solche „Benutzungsgebühren“ nicht kilometer-, sondern zeitabhängig. Eine zuletzt 1999 geänderte EU-Richtlinie macht konkrete Vorgaben, wie hoch eine solche Gebühr sein darf und wie sie zu staffeln ist. So dürfen Gebühren nicht zu Diskriminierungen aufgrund „der Staatsangehörigkeit des Verkehrsunternehmers“ oder „des Ausgangs- und Zielpunktes des Fahrzeugs“ führen. Mit anderen Worten: Benachteiligungen ausländischer Fahrzeuge oder des grenzüberschreitenden Verkehrs sind durch EU-Recht verboten. Diese Vorgaben des Gemeinschaftsrechts sind auch durch die Beitrittsstaaten ab 1. Mai einzuhalten.

Eine Überprüfung derzeit bestehender „Vignettenregelungen“ in den Beitrittsstaaten durch den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat ergeben, dass nicht alle Gebührensysteme durch EU-Recht abgedeckt sind. So besteht in Ungarn für gebietsfremde Unternehmen, die nur gelegentlich ungarische Straßen benutzen, keine Möglichkeit, diese Gebühr auch tageweise zu entrichten. Vielmehr beträgt die „kleinste Gebühreneinheit“ 10 Tage. Unverhältnismäßig hoch im Vergleich beispielsweise zur Wochengebühr ist zudem die Tagesgebühr in Polen. In beiden Fällen führt dies, so der BGL, zu Benachteiligungen von gebietsfremden Unternehmen bzw. grenzüberschreitenden Verkehren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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