Silvesterparty
(Berlin) - Wummernde Bässe, krachende Böller, fröhliches Gelächter: Partys sind laut, vor allem die Silvesterparty. Aber wie viel Lärm dürfen Mieter überhaupt machen? Der Deutsche Mieterbund informiert.
Auch, wenn das viele denken: Niemand hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, einmal im Monat oder dreimal im Jahr richtig auf die Pauke zu hauen und ein lärmendes Fest zu veranstalten. Denn zum einen gilt besonders in Mehrfamilienhäusern das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, zum anderen gilt ab 22 Uhr per Gesetz die Nachtruhe. Das bedeutet, ab 22 Uhr darf nur noch mit "angezogener Handbremse" gefeiert werden.
Silvester allerdings gelten de facto Sonderregelungen. Da in sehr vielen Wohnungen gefeiert wird und traditionellerweise um Mitternacht überall Böller und Raketen explodieren, ist es wenig sinnvoll, Nachtruhe von den feiernden Nachbarn zu fordern. Denn Nachtruhe herrscht erst dann, wenn in der eigenen Wohnung praktisch nichts mehr zu hören ist - bei dem Silvesterlärm in der Umgebung meist unmöglich, selbst wenn es in der Nachbarwohnung ruhig wäre.
Der Deutsche Mieterbund spricht hier von einer "erweiterten Toleranzgrenze" an Silvester. Dennoch bleibt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern bestehen. Die erweiterte Toleranzgrenze für Lärm bei der Neujahresfeier darf daher nicht als Freibrief für ungebremstes Krachmachen verstanden werden. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt daher, den Nachbarn im Vorfeld Bescheid zugeben, wenn man das neue Jahr lautstark in der Wohnung begrüßt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100