Sicherungsverwahrung: Bundesregierung muss jetzt endlich handeln!
(Birkenwerder) - Der heutige Beschluss des Bundesgerichtshofes, nachdem die Ländergesetze zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung von bereits verurteilten gefährlichen Straftätern ausschließlich aufgrund mangelnder Regelungskompetenz der Länder verfassungswidrig sind, ist nach Auffassung des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung, die sich bisher geweigert hatte, bundesgesetzliche Regelungen zu erlassen.
In der Debatte um die Änderung des Sexualstrafrechts am 14. November 2002 hatte Bundesjustizministerin Zypries mit der Begründung: Eine isoliert angeordnete Sicherungsverwahrung ist aus unserer Sicht Gefahrenabwehr und damit reine Ländersache. ... eine bundeseinheitliche Regelung abgelehnt.
Hierzu erklärte der stellv. BDK - Bundesvorsitzende Holger Bernsee in Berlin:
Wir haben die Bundesregierung schon damals aufgefordert, von ihrer eindeutigen bundesgesetzlichen Regelungskompetenz Gebrauch zu machen. Der BGH hat jetzt sowohl unsere Auffassung wie die der Opposition im Bundestag eindeutig bestätigt.
Wir fordern die Bundesregierung jetzt nachdrücklich auf, den mit der BGH-Entscheidung verbundenen Auftrag anzunehmen und einen Gesetzentwurf einzubringen, der inhaltlich im wesentlichen die bisherigen Länderregelungen übernimmt! Es zeigt sich immer wieder, dass erst im Rahmen von Therapieversuchen festgestellt wird, dass auch nach der vorgesehenen Entlassung eines verurteilten Gewaltverbrechers noch ein erhebliches Gefährdungspotenzial besteht. Für diese Fälle sind die bisher in einigen Ländern infolge der Weigerung der Bundesregierung erlassenen Regelungen unerlässlich.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK)
Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder
Telefon: 03303/500132, Telefax: 03303/503070