Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Sicherheitszuschläge von Fluggesellschaften

(Berlin) - Um die Verbandsmitglieder aktuell zu informieren, hat der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) am 12. Oktober Listen mit den Sicherheitszuschlägen von Fluggesellschaften ins Internet gestellt. In der Rubrik "Aktuelles" der Homepage www.drv.de können Reiseunternehmen abrufen, welche Airlines Sicherheitszuschläge in welcher Höhe erheben.

Unmissverständlich weist der Branchenverband darauf hin, daß die oft fälschlich als "Steuern" oder "Gebühren" bezeichneten Sicherheitszuschläge der Reisebüroprovision unterliegen. Schließlich dürfe ohne Versicherung, die den Löwenanteil der Sicherheitszuschläge ausmacht, in Deutschland keine Maschine starten, sei eine Flugbeförderung also gar nicht möglich. Der DRV hatte bereits angekündigt, Musterprozesse von Verbandsmitgliedern gegen Fluggesellschaften, die keine Provision auf Sicherheitszuschläge zahlen, tatkräftig unterstützen zu wollen.

Konsequent unterscheidet der Verband auf seinen Internet-Seiten daher nach Airlines, die Sicherheitszuschläge verprovisionieren, wo eine Stellungnahme noch aussteht und solchen, die sich der Provisionspflicht zu entziehen versuchen. Diese Angaben werden werktäglich aktualisiert. Der DRV ruft seine Mitglieder auf, die Verbandsgeschäftsstelle zu informieren, wenn sie von noch nicht gelisteten Fluggesellschaften Mitteilungen zu Sicherheitszuschlägen und Provisionen erhalten, oder sich etwas ändert.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) Albrechtstraße 9-10 10117 Berlin Telefon: 030/284060 Telefax: 030/2840633

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