Pressemitteilung | BDSW e.V. - Bundesverband der Sicherheitswirtschaft / Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V. - Büro Berlin

Sicherheitswirtschaft: Tarifausschüsse empfehlen Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages für Berlin und Brandenburg

(Berlin) - In der gemeinsamen Sitzung der Tarifausschüsse der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg haben sich beide Tarifausschüsse dafür ausgesprochen den Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg für allgemeinverbindlich zu erklären. Für die rund 45 000 Beschäftigten der beiden Bundesländer würde somit der am 20. November 2018 zwischen BDSW und Ver.di abgeschlossene und ab 1. Januar 2019 gültige Tarifvertrag gelten. Formal ist nun noch die Zustimmung des Arbeitsministers und des Senators erforderlich, um die Allgemeinverbindlichkeit rückwirkend zum 01.01.2019 zu erklären.

"Die berliner und brandenburger Sicherheitsmitarbeiter haben durch die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) einen Anspruch auf die tariflichen Regelungen unabhängig davon, ob ihr jeweiliges Unternehmen Mitglied im BDSW ist oder nicht - denn die AVE führt dazu, dass sich alle Unternehmen an die mit der Gewerkschaft vereinbarten Mindestlöhne halten müssen", so der Landesgruppenvorsitzende Berlins und BDSW Vizepräsident Rainer Ehrhardt. Der Lohn für die niedrigste Lohngruppe liegt dabei beispielsweise pro Stunde um fast einen Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Quelle und Kontaktadresse:
BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V. Silke Wollmann, Friedrichstr. 149, 10117 Berlin Telefon: (030) 288807 26, Fax: ()

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