Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Sicherheitspaket: DAV warnt vor uferloser Datensammlung

(Berlin) - Nachdem der Innenausschuss in dieser Woche grünes Licht gegeben hat, steht heute das sogenannte „Sicherheitspaket“ der Ampel vor der finalen Abstimmung im Bundestag. Dazu gehören neue Befugnisse für den biometrischen Internetabgleich und die KI-gesteuerte Datenanalyse. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat die Pläne bereits mehrfach scharf kritisiert.

„Das BMI plant eine Art elektronische Rasterfahndung im Internet: Die bei den Ermittlungsbehörden vorhandenen Bilder sollen mit online öffentlich verfügbaren Bildern und Videos automatisiert abgeglichen werden – dies betrifft insbesondere Social-Media-Inhalte. Das Fotografieren und Filmen in der Öffentlichkeit und das anschließende Teilen in den Netzwerken werden immer weiter zunehmen. Es findet eine weitreichende bildliche Dokumentation des Alltags – durch Private – statt, die sich mit solchen polizeilichen Befugnissen leicht zur Massenüberwachung ‚auf Vorrat‘ entwickelt.

Jedes Smartphone mutiert damit zu einer potenziellen Videoüberwachungsanlage – ohne Kontrollmöglichkeit, wie die Aufnahmen zustande gekommen sind und ob sie die Rechte der Betroffenen verletzen. Dass der polizeiliche Zugriff nun zumindest vom Verdacht einer besonders schweren Straftat abhängen soll, kann dieses mächtige Instrument nicht abfedern.

Geplant ist auch die Zusammenlegung und systematische, KI-gesteuerte Auswertung riesiger polizeilicher Datenbestände. Darin enthalten sind etwa Daten aus Strafverfahren, die nicht nur Beschuldigte, sondern auch Zeug:innen, Geschädigte und Rechtsanwält:innen betreffen. Das BKA würde einen riesigen Datenschatz horten, in den weder die Justiz noch die Anwaltschaft Einblick erhält. Auf welcher Grundlage die KI ein Verdachtsmoment generiert hat, ist für die Betroffenen und ihre Rechtsbeistände weder transparent noch juristisch angreifbar.

Gerade vor dem Hintergrund des jüngsten BVerfG-Urteils zum BKA-Gesetz ist dies bedenklich: Schon die aktuellen Regelungen sind mit der Verfassung teilweise nicht vereinbar. Was hier geplant wird, geht noch erheblich darüber hinaus. Bevor die Befugnisse noch weiter ausufern, bedarf es einer Diskussion darüber, wie polizeiliche Datenspeicherung verfassungskonform ausgestaltet werden kann.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520, Fax: 030 726152190

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