Pressemitteilung | BDSW e.V. - Bundesverband der Sicherheitswirtschaft / Wirtschafts- und Arbeitgeberverband

Sicherheitsgewerbe Sachsen - DGB und DBB-Gewerkschaftsvertreter verhindern erneut Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages

(Berlin/Bad Homburg) - Seit Jahren kritisiert insbesondere der DGB in Sachsen Lohndumping und schlechte Löhne und fordert eine Tarifbindung. Gleichzeitig boykottieren die Gewerkschaften DGB und DBB ein weiteres Mal die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des Tarifvertrages für das private Sicherheitsgewerbe und erschüttern so die Glaubwürdigkeit der eigenen Forderungen, um genau diese Forderungen selbst zu boykottieren. Die Gewerkschaftsvertreter von DGB und DBB sorgten in der Tarifausschusssitzung am 28. August 2024 mit ihrer Ablehnung dafür, dass auch weiterhin über 7.000 Beschäftigte der Branche in Sachsen nicht den Tariflohn erhalten, sondern mangels AVE in der Regel als Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Unternehmen lediglich den gesetzlichen Mindestlohn.

Eine Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages für das private Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen, der zwischen dem BDSW und der Gewerkschaft GÖD abgeschlossen wurde, würde für alle Beschäftigten des Sicherheitsgewerbes in Sachsen hingegen bedeuten, dass auch ihre Arbeitgeber mindestens den Tariflohn zahlen müssten - ungeachtet ihrer Mitgliedschaft im Verband. "Dass sich seit Jahren ausgerechnet Vertreter von Gewerkschaften - die eigentlich im Interesse der Beschäftigten handeln sollten - gegen diese AVE aussprechen, liegt ausschließlich in der Tatsache begründet, dass der Tarifvertrag nicht mit der DGB-Gewerkschaft ver.di selbst abgeschlossen wurde", so BDSW-Landesgruppenvorsitzender Daniel Balke.

"Diese Doppelmoral, den Beschäftigten in unserer Branche in Sachsen aus rein gewerkschaftsideologischem Interesse - wohlgemerkt unter Missbrauch des Tarifausschusses einer obersten Landesbehörde des Sächsischen Staatsministeriums - eine tarifliche Entlohnung zu verwehren, lässt uns wieder einmal entsetzt aus dem Ausschuss gehen."

Bemerkenswert ist, dass für gleiche Lohnhöhen in Sachsen-Anhalt eine Allgemeinverbindlichkeit erklärt wurde - dort ist ver.di Tarifpartner. Seit 1999 werden die Tarifverträge für das private Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen mit der Gewerkschaft GÖD, einer Gewerkschaft des Christlichen Gewerkschaftsbundes CGB, abgeschlossen. Diese lehnen die anderen Gewerkschaften - insbesondere die Vertreter des DGB strikt ab und boykottieren regelmäßig ohne sachliche Argumente eine AVE. Der DGB möchte ver.di als Verhandlungspartner sehen und verfolgt deshalb seit vielen Jahren das Ziel, die AVE für die über 7.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und somit auch für die eigenen ver.di-Beschäftigten in nicht tarifgebundenen Unternehmen in Sachsen zu verhindern. Dies geschieht, obwohl nach außen immer mit dem Ruf nach Tarifbindung hausieren gegangen wird.

Die Vertreter dieser Gewerkschaften fördern mit ihrer Verweigerungshaltung erheblich, dass der Wettbewerb, insbesondere bei öffentlichen Auftragsvergaben zu untertariflichen Lohndumpingpreisen und Billigstvergaben ausgetragen wird. "Die deutlich höheren Tariflöhne der Tarifunternehmen müssen mit tarifungebundenen Mindestlohnunternehmen konkurrieren; eine fatale Fehlentwicklung, die zu eklatanten wirtschaftlichen Verwerfungen und massiven Wettbewerbsverzerrungen führt", so Balke. Die Vergabe auf einem niedrigen Preisniveau führt unweigerlich zu massiven Abstrichen bei der Qualität der angebotenen Dienstleistung.

Quelle und Kontaktadresse:
BDSW e.V. - Bundesverband der Sicherheitswirtschaft / Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Silke Zöller, Am Weidenring 56, 61352 Bad Homburg Telefon: (06172) 948050, Fax: (06172) 458580

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