Sicherheit in Justizgebäuden
(Berlin) - Mit Bestürzung und Trauer haben die Kolleginnen und Kollegen in ganz Deutschland die Nachricht über die tödlichen Schüsse auf einen Staatsanwalt und die Schüsse auf einen Richter im Amtsgericht Dachau aufgenommen. Den Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl.
Die Folgen dieser schrecklichen Tat verpflichten alle Verantwortlichen, die Sicherheitskonzepte für Gerichte und Staatsanwaltschaften auf den Prüfstand zu stellen:
Für jedes Justizgebäude ist eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, aus der ein konkretes, den örtlichen Verhältnissen angepasstes Sicherheitskonzept entwickelt werden muss. Oft werden Schleusen unumgänglich sein. In Verfahren mit besonderem Gefährdungspotential müssen die Richterinnen und Richter auf ein erprobtes, von Fachleuten entwickeltes zuverlässig und sofort wirkendes Sicherheitsprogramm zurückgreifen können.
Für Einlasskontrollen und die Sitzungs- und Ordnungsdienste muss besonders ausgebildetes Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die schnellstmögliche Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Es darf kein Sicherheitsgefälle zwischen großen und kleinen Gerichten, zwischen Stadt und Land geben. Besucher, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligte sowie die Menschen, die bei Gericht arbeiten, müssen sich in jedem Gericht sicher fühlen können.
Ausreichende Sicherheitsmaßnahmen in allen Justizgebäuden gewährleisten erst den Öffentlichkeitsgrundsatz, der es jedem Bürger ermöglicht, sich ein eigenes Bild von der Arbeit der Justiz zu machen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund
Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)
Pressestelle
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