Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Sichere Fahrt in den Urlaub / BVMed: Kfz-Verbandkasten auf Checkliste vor Ferienstart

(Berlin) - Hand aufs Herz: Wann haben Sie zum letzten Mal einen Blick in Ihren Kfz-Verbandkasten geworfen? Jeder von uns kann theoretisch von einer Sekunde auf die nächste in die Situation kommen, Erste Hilfe leisten zu müssen. Bis das Rettungspersonal eintrifft, können der schnelle Griff zum Verbandkasten und das richtige Verhalten am Unfallort Leben retten. Zur bestmöglichen Erstversorgung hält ein vollständig ausgestatteter Pkw- oder Motorrad-Verbandkasten alle Materialien bereit.

Die DIN 13164 wurde überarbeitet und hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen zum Februar 2022 mit einer einjährigen Übergangsfrist dem aktuellen Stand angepasst, wie auch das am 15. Mai 2023 ausgegebene Verkehrsblatt des BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) Nr. 9 zeigt. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Aufnahme von zwei medizinischen Gesichtsmasken (mindestens Typ I nach DIN EN 14683). Sie bieten zusätzlichen Schutz im Falle des Falles: "Das Tragen von Gesichtsmasken schützt Ersthelfer an einem Unfallort ebenso wie mögliche Unfallopfer. Masken können genau wie Einmalhandschuhe dazu beitragen, die Hemmschwelle bei der Erstversorgung zu senken", sagt die stellvertretende BVMed-Geschäftsführerin Dr. Christina Ziegenberg.

Außerdem entfallen in neuen Kfz-Verbandkästen nach der angepassten Norm eines von bisher zwei vorgeschriebenen Dreieckstüchern sowie ein kleineres Verbandtuch. Wie der BVMed weiter informiert, besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht bei vorhandenen Verbandkästen.

Vor dem Beginn der verkehrsreichen Urlaubszeit empfiehlt der BVMed die freiwillige Ergänzung des Kfz-Verbandkastens durch die zwei medizinischen Masken, zudem einen ausführlichen Check: Sind alle Inhaltsteile enthalten? Außerdem wichtig: das Verfalldatum von steril verpackten Kompressen und anderen sterilen Inhaltsteilen, deren Verpackung durch starke Temperaturschwankungen und Alterung beeinträchtigt werden kann. Ist das aufgedruckte Datum überschritten, kann die Sterilität der Kompressen oder Verbände nicht mehr gewährleistet werden und die Herstellergarantie verfällt. Inhaltsteile mit abgelaufenem Verfalldatum sollten daher unbedingt ersetzt werden.

Neben der Verantwortung für sich und andere sind die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland eindeutig: Wer Verbandkasten und Weste bei der Hauptuntersuchung nicht vorweisen kann, riskiert laut ADAC einen sogenannten geringen Mangel. Bei einer Verkehrskontrolle kann außerdem ein Verwarnungsgeld fällig werden. Auch genormte Warnwesten (DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013) und ein Warndreieck müssen in Deutschland laut gesetzlicher Vorgabe an Bord sein. Vorgesehen ist dabei eine Weste pro Fahrzeug - der BVMed rät jedoch gerade bei Urlaubsfahrten oder Familienausflügen, für alle Passagiere je eine Weste einzuplanen. Für Kinder und Jugendliche gibt es Warnwesten in kleineren Größen.

Wer erst im Urlaubsland ein Fahrzeug mietet, ist ebenfalls gut beraten, wenn ein eigener Kfz-Verbandkasten nach aktuellem Standard mitreist. Mietfahrzeuge sind damit längst nicht überall auf der Welt ausgestattet. Zudem gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Mitführungspflicht. Beim Beladen des Fahrzeugs sollte laut BVMed darauf geachtet werden, Verbandkasten, Warnwesten sowie das Warndreieck keinesfalls unter dem Gepäck zu verstauen, sondern jederzeit griffbereit in den Koffer- oder Fußraum zu packen.

Aber nicht nur auf Autofahrten, sondern auch im Haushalt, bei der Gartenarbeit, im Sport oder bei Freizeitaktivitäten kann sich der Kfz-Verbandkasten als kompakter und willkommener Begleiter erweisen: Kleinere Blessuren wie Prellungen, Schnittverletzungen oder Stiche lassen sich damit ebenfalls bestmöglich erstversorgen.

Inhalt Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164:2022

2 Gesichtsmasken, min. Typ I, nach DIN EN 14683
1 Heftpflaster DIN 13019, A 500 x 2,5 cm
14-teiliges Pflasterset bestehend aus:
- 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 x 6 cm
- 2 Fingerkuppenverbände DIN 13019, 5 x 4 cm
- 2 Fingerverbände DIN 13019, 12 x 2 cm
- 2 Pflasterstrips DIN 13019, 7,2 x 1,9 cm
- 4 Pflasterstrips DIN 13019, 7,2 x 2,5 cm
1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 x 8 cm
2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 x 10 cm
1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 x 12 cm
1 Verbandtuch DIN 13152, 60 x 80 cm
2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
6 Wundkompressen, 10 x 10 cm
1 Dreiecktuch DIN 13168-D
1 Schere DIN 58279-A 145
4 Medizinische Einmalhandschuhe DIN EN 455
2 Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
1 Erste-Hilfe-Broschüre
1 Inhaltsverzeichnis

Hinweis an die Medien:
Pressefoto mit 300 dpi unter www.bvmed.de/bvmed-verbandkasten.
Bild BVMed, Abdruck honorarfrei
BU: Auf die Checkliste vor der Urlaubsfahrt: Ist der Verbandkasten noch vollständig und um zwei medizinische Gesichtsmasken ergänzt? Sind die steril verpackten Inhaltsteile noch haltbar oder ist ihr Verfalldatum bereits überschritten? Auch genormte Warnwesten, idealerweise für alle Mitreisenden, sind Pflicht im Urlaubsgepäck. Wichtig: Verbandkasten und Warnwesten nicht unter Koffer und Taschen packen, sondern griffbereit verstauen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Manfred Beeres, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99

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