Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Senkung der Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig krankenversicherte Rentner ist der falsche Weg

(Berlin) - Mit der Ankündigung, künftig bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Rentnern keine Beiträge mehr auf Zins- und Mieteinnahmen zu erheben, schlägt die Bundesgesundheitsministerin den falschen Weg ein.

Zwar würde auch auf diese Weise der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, spätestens zum 1. April 2002 freiwillig und pflichtversicherte Rentner beitragsrechtlich gleich zu behandeln. Aber dieser Ansatz widerspricht nicht nur dem Tenor des Urteils vom 15. März 2000, sondern auch der Notwendigkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung endlich für mehr Beitragsgerechtigkeit zu sorgen. Dies erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am 30. Januar 2002 in Berlin.

Beitragsgerechtigkeit setzt voraus, dass die in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten – bis zur Beitragsbemessungsgrenze – nicht nur für Arbeitsentgelt oder Rente beitragen, sondern für ihre gesamten Einkünfte Beiträge abführen. Nur dann kommt das Leistungsfähigkeitsprinzip zum Tragen, und nur so kann der Tatsache entsprochen werden, dass das Arbeitsentgelt oder die Rente in zunehmendem Maße und für immer mehr Versicherte nicht mehr das alleinige Einkommen darstellt. Anderenfalls müssen Versicherte, die neben Arbeitsentgelt oder Rente noch Zins- und Mieteinkommen beziehen, einen geringeren Kassenbeitrag entrichten als Versicherte, die bei gleich hohem Gesamteinkommen lediglich über Arbeitsentgelt oder Rente verfügen.

Eine entsprechende Neuregelung in der Krankenversicherung der Rentner wäre hier ein erster Schritt in die richtige Richtung, der nicht verbaut werden darf. Dabei ist zu sehen, dass in diesem Zweig der gesetzlichen Krankenversicherung pro Jahr die Ausgaben um mehr als 30 Mrd. € über den Einnahmen liegen, erklärte die BDA.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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