Pressemitteilung | k.A.

Senioren abgezockt! / Wohnfläche in der Altenwohnanlage Bebelplatz 3 um mehr als 10 Prozent zu hoch angesetzt / Miete zu hoch, Betriebskosten zu hoch, Heizkosten zu hoch

(Kiel) - Mit Urteil vom 12. September 2008 hat das Amtsgericht Kiel einem vom Kieler Mieterverein betreuten Mieter einer Altenwohnanlage Recht gegeben, der die seiner Wohnung zugerechnete Fläche beanstandet hatte (AG Kiel, AZ 109 C 333/06). Seine Wohnung wurde mit 49,24 Quadratmetern inklusive Gemeinschaftsfläche berechnet, statt der tatsächlichen 42,13 Quadratmeter.

Als Gemeinschaftsfläche hat die Vermieterin nach Feststellungen des Gerichtes einen von der Arbeiterwohlfahrt genutzten Gemeinschaftsraum anteilig mit eingerechnet, wie auch die "Balkone", die nach Feststellung des Gerichtes in Wahrheit die Zugänge zur Feuertreppe darstellten. Insgesamt, so das Gericht, war damit die Fläche um mehr als 10 Prozent überhöht.

Das Gericht gestand dem Mieter zu, überzahlte Miete zurück zu fordern und bestätigte seine Einschätzung, dass deswegen auch die Betriebskostenabrechnungen falsch sind. Ganz nebenbei hat das Gericht noch festgestellt, dass die Vermieterin auch die Hauswartskosten nicht ordnungsgemäß nachgewiesen hat.

Betroffen von dieser Entscheidung sind mehr als 100 Seniorenwohnungen der vergleichsweise großen Liegenschaft. Der Kieler Mieterverein berechnet jetzt für die vom ihm betreuten Mieter die Rückforderungsansprüche. Gleichzeitig fordert er sowohl das Jobcenter, wie auch das Amt für Wohnen und Grundsicherung auf, Rückforderungsansprüche auch für diejenigen Mieter geltend zu machen, bei denen Transferleistungsträger überhöhte Mieten, überhöhte Betriebskosten und überhöhte Heizkosten gezahlt haben.

Und auch die Stadtwerke sind involviert. Diese haben sich bislang die Sichtweise der Vermieterin zu eigen gemacht und auch die Energiekosten mit der überhöhten Fläche abgerechnet. Der Kieler Mieterverein erwartet jetzt von der Vermieterin und von den Stadtwerken, dass diese freiwillig unverjährte Beträge an alle betroffenen Mieterinnen und Mieter zurückzahlen.

Quelle und Kontaktadresse:
Kieler Mieterverein Pressestelle Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel Telefon: (0431) 979190, Telefax: (0431) 9791930

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