Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

„Selection“ des Jahrgangs 2001 in Rheinhessen und Pfalz

(Mainz) - Die rechtlichen Grundlagen für die Verwendung des Begriffes „Selection“ sind seit Dezember 2000 in der Bundesweinverordnung geregelt. Zwischenzeitlich hat der Weinbauverband Rheinhessen, in der Folge auch abgestimmt mit Rheinhessenwein e. V., beim rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau beantragt, für Rheinhessen die folgenden Rebsorten für Selection zuzulassen: Silvaner, Riesling, Weißer Burgunder, Grauer Burgunder, Gewürztraminer, Chardonnay, Spätburgunder, Frühburgunder und Portugieser.

Mit Aufnahme dieser Rebsortenliste in die entsprechende Verordnung für das Anbaugebiet wird es möglich sein, in Rheinhessen Selectionsweine aus der Ernte 2001 zu erzeugen. Für das Anbaugebiet Pfalz sind für Selection die Rebsorten: Chardonnay, Gewürztraminer, Ries-laner, Riesling, Grauer Burgunder, Weißburgunder, Schwarzriesling, Saint Laurent und Spätburgunder zugelassen.

Die Bundesweinverordnung sieht vor, dass den nach Landesrecht zuständigen Stellen - in diesem Fall den Weinbauämtern - bis zum 1. Mai eines jeden Jahres die Rebflächen mitzuteilen sind, von denen Selectionsweine geerntet werden sollen. Interessenten wird empfohlen, sich wegen der Anmeldung sowie der weiteren Details zu den Regelungen an das Weinbauamt Alzey beziehungsweise Weinbauamt Neustadt zu wenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62050 Telefax: 06131/620544

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