Pressemitteilung | k.A.

Selbstverpflichtung des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V. zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen

(Meckenheim) - Mit der Selbstverpflichtung des Bundesverbandes Deutscher Detektive (BDD) e.V. zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen erfüllt der Verband auch die Auflagen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Seit seiner Gründung im Jahr 1950 ist der Bundesverband Deutscher Detektive bestrebt, dass seine Mitglieder stets qualitativ hochwertige Dienstleistungen erbringen können. Dieser Selbstverpflichtung entspringt auch die Gründung des Lehrinstituts des Verbandes im Jahr 1957, das seitdem unter anderem jährliche Fortbildungssemare (FB.-Seminare) für seine Mitglieder durchführt, an denen aber auch nichtverbandsangehörige Kolleginnen und Kollegen teilnehmen können.

Somit findet am 10. Und 11. November 2012 in Wiesbaden-Niederhausen das 55. FB.-Seminar statt.

Neben den jährlichen Fortbildungsseminaren hat der Verband darüber hinaus durch seine "Grundlagen zur Sicherstellung der Qualität detektivischer Dienstleistungen" Richtlinien geschaffen, die für seine Mitglieder verbindlich sind.

Mit seinen permanenten Qualifizierungsmaßnahmen wird der BDD einmal den Vorstellungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gerecht, wonach dieses die Entwicklung von Qualitätscharten unterhalb der Ebene gesetzlicher Reglementierungen begrüßt. Außerdem erfüllt er damit auch die Vorgaben der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es nicht Aufgabe des Staates, sondern des Gewerbes selbst ist, dafür zu sorgen, dass die Berufsangehörigen die für die Gewerbeausübung erforderlichen Voraussetzungen erbringen und sich darüber hinaus ständig fachlich weiterbilden (BVerfGE 19.330).

Vor diesem Hintergrund hat der BDD seinen Verantwortungsbereich für die Sicherstellung stets hochwertiger detektivischer Dienstleistungen auch auf den Gewerbebereich der Kaufhausdetektive ausgedehnt, indem er

- den Kaufhausdetektiven die Mitgliedschaft in einer dafür eingerichteten Sektion eines führenden Verband ermöglicht,

- dadurch den Grundstein dafür legt, den Wildwuchs in diesem Gewerbebereich zu beseitigen,

- für die Kaufhausdetektive ein verbindliches Anforderungsprofil sowie eine verbindliche Berufsordnung vorschreibt sowie

- für seine Mitglieder als Kalkulationsgrundlage die "Preisgestaltung für den Einsatz von Kaufhausdetektiven" entwickelt hat.

Der Verband beschränkt sich aber auch im Gewerbebereich der Kaufhausdetektive nicht nur auf die Festlegung von Rahmenbedingen für hochwertige detektivische Dienstleistungen, sondern trägt zudem durch geeignete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen den sich ständig weiterentwickelnden qualitativen Anforderungen der Praxis Rechnung.

Aus diesem Grund sind im Rahmen des 55. FB.-Seminars am Samstag, den 11. November 2012 vier Workshops für Kaufhausdetektive eingeplant.
Themen dieser Workshops sind:

- Voraussetzungen für den Einsatz von Kaufhausdetektiven,
- Kaufhausdetektive als Angeklagte vor Gericht,
- Technik im Kaufhausdetektiveinsatz sowie
- Erfahrungen und Tipps für die tägliche Praxis der Kaufhausdetektive.

Die Fortbildungs- und alle sonstigen qualitätssteigernden Maßnahmen des BDD werden die fachliche Kompetenzträgerschaft seiner Mitglieder in allen detektivischen Gewerbebereichen sicherstellen und darüber hinaus gewährleisten, dass sich seine Mitglieder stets als fachlich versierte Partner für alle Bedarfsträger erweisen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Detektive e.V. (BDD) Josef Riehl, Pressesprecher Christine-Teusch-Str. 30, 53340 Meckenheim Telefon: (02225) 836671, Telefax: (02225) 836672

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