Pressemitteilung | Verband Wohneigentum e.V. (VWE)

Selbstgenutztes Wohneigentum gehört in die private Altersvorsorge

(Bonn) - Vom 11. bis 13. Dezember 2000 fand in Berlin eine Bundestagsanhörung zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Dies war für DSB-Präsident Alfons Löseke Anlass zu einem schriftlichen Appell an die Mitglieder der zuständigen Bundestagsausschüsse für Finanzen, Arbeit und Soziales sowie an die Wohnungsbaupolitiker der Fraktionen, das selbstgenutzte Wohneigentum in die private Altersvorsorge aufzunehmen.

>es gilt der Wortlaut des Schreibens<

Der Deutsche Siedlerbund e. V. – Gesamtverband für Haus- und Wohneigentum (DSB) – fordert erneut das selbstgenutzte Haus als Form der Altersvorsorge ebenso zu fördern wie eine private Rentenversicherung oder die Fondsanlage.

Der DSB begrüßt den Ansatz im Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, Einschnitte bei der gesetzlichen Rente durch steuerliche Begünstigungen für die private Altersvorsorge auszugleichen. Das darf allerdings nicht auf Kosten des selbstgenutzten Wohneigentums gehen. Im Gesetzentwurf ist bisher die Anlageform für das selbstgenutzte Haus nicht aufgenommen worden, obwohl bereits heute für viele Bundesbürger der Bau oder Erwerb eines eigenen Hauses oder einer Wohnung der wichtigste Baustein für ihre persönliche Altersvorsorge darstellt. Wir fordern, den Bürgern die Wahlfreiheit zu ermöglichen und deshalb das Wohneigentum im Entwurf des Altersvermögensgesetzes zu berücksichtigen, um eine Gleichbehandlung der verschiedenen Ansätze für eine Altersvorsorge zu gewähren.

Wir appellieren unmittelbar vor der Anhörung zum geplanten Altersvermögensgesetz, beziehen Sie das selbstgenutzte Wohneigentum in die private Altersvorsorge ein, denn dieses Eigentum spart Miete, schützt vor Geldentwertung, stabilisiert die Baunachfrage und trägt nicht zuletzt zur Unabhängigkeit von staatlicher Hilfe im Alter bei.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Siedlerbund e.V. Gesamtverband für Haus- und Wohneigentum Neefestr. 2 a 53115 Bonn Telefon: 0228/6046820 Telefax: 0228/6046825

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