Pressemitteilung | Allianz Verpackung und Umwelt (AVU)

Selbstentsorger sollen für Mitnutzung der Wertstoffsammlung zahlen / AGVU fordert Rückkehr zu einfachen Regeln bei der Verpackungsverwertung

(Berlin) - Das Bundesumweltministerium hat klargestellt, dass Unternehmen die Kosten zu ersetzen haben, wenn ihre Verpackungen in der haushaltsnahen Wertstoffsammlung anfallen. Dies soll auch für Selbstentsorger gelten, die von ihren Kunden die Rückgabe der Verpackungsabfälle bei der Verkaufsstelle erwarten. Zu der Diskussion um die Kostenerstattungspflicht von Selbstentsorgern erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), Prof. Dr. Werner Delfmann:

"Unternehmen, die pfandfreie Erzeugnisse an private Endverbraucher abgeben, wissen genau, dass die Verpackungen zu einem wesentlichen Teil in die haushaltsnahe Wertstoffsammlung gelangen. Soweit sie dafür keinen Beitrag zahlen, wälzen sie die Entsorgungskosten der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen auf die Konkurrenten oder die Öffentlichkeit ab. Darum ist die Auffassung des Bundesumweltministeriums angemessen, dass die Verursacher für die Aussortierung und Verwertung der Verpackungen aufzukommen haben, die sie auch von ihren Kunden hätten annehmen müssen. Derartigen Aufwendungsersatzansprüchen stehen bisherige Gerichtsentscheidungen nicht entgegen.

Jedoch ist die Zuordnung der gesammelten Verpackungen zu den jeweiligen Herstellern in der Tat keine Lösung, die für eine Vielzahl von Produkten auf Dauer praktikabel wäre. Vielmehr muss die Umsetzung der Verpackungsverordnung wieder auf einfache, für Verbraucher und Unternehmen verständliche Grundsätze zurückgeführt werden. Dazu gehört auch, tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen in geordneten Bahnen zu honorieren, statt sich hinter beweisrechtlichen Fragen zu verstecken. Der Wettbewerb um die Verpackungsverwertung sollte nicht im Gerichtssaal ausgetragen werden, sondern an der Wertstofftonne."

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU) Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin Telefon: 030/2064266, Telefax: 030/20642688

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