Selbständigenpräsident Rolf Kurz MdL: Reform der Gesetzlichen Rentenversicherung mit Mut und Tatkraft angehen
(Berlin) - Die Planung der Bundesregierung, den Beitragssatz im Jahr 2004 für die gesetzliche Rentenversicherung unverändert bei 19,5 Prozent zu belassen, ist unrealistisch, so der Selbständigenpräsident Rolf Kurz MdL, der auch im Haushaltsausschuss der Vertreterversammlung der BfA sitzt. Man müsse in diesem sensiblen Bereich mit der Realität so umgehen, dass ein Mindestmaß an Glaubwürdigkeit erhalten bliebe. Die Unternehmen bräuchten in der schwierigen Wirtschaftslage verlässliche Aussagen, so Rolf Kurz.
Mit den Annahmen des Bundes für die Jahre 2004 bis 2007 sei auf der Basis des geschätzten Ergebnisses für das Jahr 2003 bei Einhaltung des für die Schwankungsreserve vorgegebenen Korridors in den kommenden Jahren ein Beitragssatz von 19,9 Prozent notwendig. Sollte die Steigerungsrate der Beitragseinnahmen im Jahre 2004 unter 2 Prozent liegen, so wäre sogar ein Beitragssatz von 20,1 Prozent zu erwarten, stellte der BDS-Präsident fest.
Ganz abgesehen von den Aussagen der Rürup-Kommission müsse die Bundesregierung jetzt sagen, wie es in 2004 weitergehe, darauf hätten Rentner und Beitragszahler einen Anspruch. Solle der Beitragssatz bei 19,5 Prozent bleiben, wäre statt einer Rentenerhöhung eine Rentenanpassung nach unten nicht mehr zu umgehen. Zumindest müsse eine Veränderung der Beitragsteilung zur KVdR von derzeit 50:50 auf 53:47 bei gleichzeitiger Rückführung der Schwankungsreserve auf 0,3 Monatsausgaben durchgeführt werden. Dabei sei die vom Bundesfinanzminister geforderte Rückführung der um rd. 2 Mrd. Euro gekürzten Bundesmittel an den Bundeshaushalt nicht berücksichtigt.
Die Rückführung der Schwankungsreserve sei rechtlich und moralisch höchst bedenklich und geeignet, das Vertrauen der Versicherten zu zerstören. Setze die Bundesregierung ihre Absicht durch und senke die Schwankungsreserve auf 0,3 Monatsausgaben, so wären im Herbst 2004 die Mittel nahezu aufgebraucht. Die Durchführung des Risikostrukturausgleiches aus eigenen Mitteln wäre schon ab Jahresmitte nicht mehr möglich. Kreditfinanzierungen der Renten wären das Schlimmste, was dem System noch zugefügt werden könnte, meinte Rolf Kurz wörtlich. Dies sei moralisch bedenklich und rechtlich unmöglich.
Um Vertrauen aufzubauen und in den Betrieben die Planungssicherheit zu stärken müsse jetzt klar aufgezeigt werden, wer die Last zur Sicherung der Beitragsstabilität zu tragen hätte. Den Rentnern dürfe der Blick nicht weiter vernebelt werden, sie werden diejenigen sein, die im Wesentlichen die Last der Veränderungen zu tragen haben.
Mit der Reform der Rentenversicherung müsse auch eine Veränderung der Struktur einhergehen. 25 Landesversicherungsanstalten neben der BfA seien ein Organisationsmonster, das nicht mehr zu bezahlen sei. Wir brauchen eine Deutsche Rentenversicherung, die den Anforderungen nach Wirtschaftlichkeit und Effektivität im Interesse der Versicherten gerecht werden kann. Der Auszehrungsprozess der Landesversicherungsanstalten mahnt zur Eile. Nur eine mutige Reform der Rentenversicherung gebündelt mit einer nachhaltigen Reform der Organisation kann das System auf Dauer sichern, erklärte Rolf Kurz.
Stellungnahmen des Verbandes sind im Internet unter www.bds-dgv.de abrufbar. Weitere Info: Ralf-Michael Löttgen, Tel.: 0173-6122512
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