Pressemitteilung | Bundesverband der Selbständigen / Deutscher Gewerbeverband e.V. (BDS-DGV) - Bundesgeschäftsstelle

Selbständigenpräsident Rolf Kurz: "Bezahlen ja, Leistung nein - Sozialversicherungsfalle bei mitarbeitenden Angehörigen schnell beseitigen"

(Berlin) - "Was der Staat hier betreibt, ist grotesk. Es kann ja wohl nicht sein, dass mitarbeitende Familienangehörige in kleinen Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber etwa bei Insolvenz oder Entlassung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Rente haben. Mitarbeitende Angehörige dürfen nicht arbeits- und steuerrechtlich als Angestellte gelten und sozialversicherungsrechtlich als selbständig eingestuft werden. Der Gesetzgeber muss hier unverzüglich handeln und diese Fehleinstufung beseitigen." Dies erklärte Rolf Kurz, MdL Präsident des Bundesverbandes der Selbständigen und somit von bundesweit 80.000 Unternehmern.

Durch die sozialversicherungsrechtliche Einstufung von mitarbeitenden Familienangehörigen als "selbständig" sind die betroffenen Beitragszahler nicht sozialversicherungspflichtig. Viele angestellte Familienangehörige zahlen dennoch Sozialabgaben, um abgesichert zu sein. Dass sie keine Leistungen erhalten, wissen die Wenigsten. Insgesamt haben Krankenkassen, Arbeitslosen- und Rentenversicherung von schätzungsweise einer Millionen Menschen zu Unrecht Beiträge kassiert. Laut der Unternehmensberatung Financial Networx entspricht dies einer Summe von etwa 6 Mrd. Euro pro Jahr.

"Mitarbeitende Angehörige, die bisher Sozialabgaben gezahlt haben, müssen diese entweder im vollen Umfang zurückgezahlt bekommen oder entsprechende Ansprüche auf Sozialleistungen erhalten", fordert Rolf Kurz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Selbständigen, Deutscher Gewerbeverband e.V. (BDS/DGV) Platz vor dem Neuen Tor 4, 10115 Berlin Telefon: 030/2804910, Telefax: 030/28049111

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