Scoring: Die heimliche Bewertung der Bonität Verbraucherzentralen starten Umfrage zum Auskunftsrecht
(München) - Verbraucher können einmal jährlich kostenlos eine Information darüber verlangen, welche persönlichen Daten Auskunfteien über sie gespeichert haben und welcher Score-Wert daraus ermittelt wurde. Die Verbraucherzentrale Bayern startet im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion mit anderen Verbraucherzentralen eine Erhebung zum Thema Scoring. Sie ruft die Verbraucher auf, aktiv von ihrem kostenfreien Auskunftsrecht Gebrauch zu machen, sich über bestehende Einträge bei Auskunfteien sowie über den zu ihrer Person gebildeten Score-Wert und sein Zustandekommen zu informieren.
"Leider können wir Ihnen keinen Kredit geben." Grundlage für solch eine enttäuschende Auskunft der Bank bildet oft der Score-Wert, der bei SCHUFA, Creditreform und anderen Auskunfteien aus gespeicherten persönlichen Daten ermittelt wurde. Egal ob Alter, Job, Zahlungsverhalten oder Wohngegend:
Auskunfteien sammeln Daten von Millionen Deutschen und bewerten deren Kreditwürdigkeit. Nicht nur bei Kreditanfragen auch bei Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation, Energieversorgung oder im Versandhandel sind vorsorgliche Bonitätsauskünfte üblich. Auf der Basis gesammelter Daten wird mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ein so genannter Score-Wert errechnet.
Die Verbraucherzentralen raten, das kostenfreie Auskunftsrecht aktiv zu nutzen, um die gespeicherten Daten zu prüfen, fehlerhafte Bewertungen aufzudecken und Korrekturen zu verlangen. "Betroffene werden nicht automatisch über die sie belastenden Einträge informiert. Sie müssen selbst in Erfahrung bringen, was über sie verzeichnet ist. Mühsam muss dann das korrigiert werden, was andere falsch eingetragen haben", so Tatjana Halm, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Einen Musterbrief zum Auskunftsrecht sowie eine Liste mit Adressen von Auskunfteien halten die Verbraucherschützer im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zum Download bereit. Ihre Erfahrungen können die Verbraucher bis zum 31. Oktober in einem Online-Fragebogen eintragen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bayern e.V.
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