Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Schwerwiegende Verstöße der Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt nehmen zu

(Berlin) - Die Schatten der illegalen Beschäftigung in den Betrieben werden nach Einschätzung der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Engelen-Kefer immer länger. "Obwohl von den Ermittlern der Arbeitsämter nur die Spitze des Eisbergs aufge-deckt werden kann, haben sich die Bußgelder seit 1994 mehr als vervierfacht." Zunehmend würden dabei schwere Verstöße entdeckt, sagte Engelen-Kefer am 3. Dezember in Berlin.

Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) entfallen zwischen zeitlich 88 Prozent der Geldbußen in Höhe von 309 Millionen DM auf die Unter-nehmen. "Illegale Arbeitnehmerüberlassung wird zunehmend genutzt, um Lohndum-ping zu betreiben", so die DGB-Vize. Allein wegen nicht gezahltem Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz würden von den Arbeitsämtern am Bau Ver-warnungsgelder und Geldbußen in Höhe von 133,7 Millionen DM festgesetzt (1997 erst 28,6 Millionen DM).

Der DGB unterstützt die von Bundesarbeitsminister Walter Riester geplanten Änderungen zur wirksamen Bekämpfung illegaler Beschäftigung. Da die Verschlei-erungsformen am Arbeitsmarkt immer größer und die Chancen zur Aufdeckung immer schwieriger würden, sei diese Gesetzesänderung dringend erforderlich. Dies gelte zum Beispiel hinsichtlich der geplanten Einführung der Generalunterneh-merhaftung am Bau. Infolge der vielfältigen Verkettung von Subunternehmerver-trägen am Bau hätten die Verfolgungsbehörden bisher immer größere Schwierig-keiten, illegale Beschäftigung aufzudecken. Engelen-Kefer begrüßt daher, dass jetzt gewerbliche Auftraggeber für die Sozialversicherungsbeiträge ihrer
Nachunternehmen haften sollen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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