Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Schwerer Vorwurf: Telekom hat Kunden ohne Zustimmung auf ihr Netz umgeschaltet

(Köln) - Im Verfahren zwischen dem VATM und der Deutsche Telekom AG vor dem Landgericht Köln wurde seitens der DTAG bestätigt, dass Kunden der Tarife "AktivPlus xxl" und "AktivPlus basis" aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Möglichkeit mehr haben, günstige Preselectionangebote der Wettbewerber in Anspruch zu nehmen. Bis heute haben sich bereits viele Bürger beim VATM gemeldet, bei denen nach Abschluss dieses Tarifs ihr Telefon ohne ihr Wissen und Wollen einfach wieder auf die Telekom zurück umgestellt worden war, obwohl sie bis dahin Preselection Kunden anderer Unternehmen gewesen waren. Mehrere Bürger hatten hierüber sogar eidesstattliche Versicherungen abgegeben.

Ähnliche Erfahrungen wurden gegenüber dem Radiosender SWR 3 in einer Telefonaktion geschildert. In seinen Nachrichten, meldete SWR 3, allein dem Verbraucherschutzverein in Mainz seien in den letzten Wochen etwa 20 Fälle bekannt geworden, bei denen Kunden eine Auftragsbestätigung erhielten, ohne der Telekom jedoch einen Auftrag erteilt zu haben. Der Verbraucherschutzverein Berlin beabsichtigt, die Telekom wegen dieser Praktiken abzumahnen und erforderlichenfalls gerichtlich gegen sie vorzugehen. "Es wird immer klarer, dass dabei keinesfalls mehr von Einzelfällen gesprochen werden kann", so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Besonders interessant ist zudem, dass mehrere Kunden unmittelbar nachdem sie den Antrag auf Umschaltung zu einem anderen Wettbewerbsunternehmen gestellt hatten, von der Telekom angesprochen wurden, bei dieser zu bleiben oder gar eine Umschaltung rückgängig zu machen. Der Verband vermutet, dass Kundendaten in unzulässiger Weise innerhalb der Deutschen Telekom AG zu Werbe- bzw. Rückwerbezwecken missbraucht werden, was den einschlägigen Datenschutzvorschriften widersprechen würde. Seitens der Telekom wird dieses Vorgehen bisher nachdrücklich bestritten.

Die gute Nachricht: 5,2 Millionen Kunden der DTAG, die nur den "Aktiv Plus" Tarif, nicht also "AktivPlus xxl" oder "AktivPlus basis" abgeschlossen haben, können weiterhin die günstigen Angebote der Wettbewerber über Preselection wählen. Diesen wichtigen Hinweis gaben die Prozessvertreter der DTAG im gestrigen Verfahren. Call-by-call ist weiterhin für die Kunden aller "AktivPlus" Tarife möglich.

Ebenfalls gestern bestätigte das Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung, die die debitel AG gegen die Deutsche Telekom AG erwirkt hatte in wesentlichen Punkten. Ein Preselection-Kunde der debitel hatte eidesstattlich versichert, er sei im Auftrag der Deutschen Telekom AG angerufen worden, und man habe ihm erklärt, ein günstiges Angebot für Fern- und Auslandsgespräche anbieten zu können. Er habe darauf hingewiesen, ein zufriedener debitel-Kunde zu sein und lediglich erklärt, er würde es sich jedoch noch einmal überlegen. Völlig unerwartet habe er kurz darauf trotzdem eine Auftragsbestätigung der Deutschen Telekom AG "über die Aufhebung der dauerhaften Voreinstellung auf einen anderen Verbindungsnetzbetreiber" erhalten. Obwohl die Deutsche Telekom AG die Richtigkeit der Eidesstattlichen Versicherung bestritt, folgte das Gericht der debitel und untersagte der Deutschen Telekom AG, Kunden der debitel ohne Einwilligungserklärung des Kunden auf ihr Verbindungsnetz voreinzustellen und die Preselectioneinstellung des vorherig auf Wunsch des Kunden eingestellten Verbindungsnetzbetreibers zu löschen. Gegen das gestern mündlich verkündete Urteil (AZ 81 O 37/01) kann die Deutschen Telekom AG Berufung einlegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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