Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Schwarze Schafe im Visier des BMU / Ruchay: Akquisepraxis verstößt gegen Gewerbeabfallverordnung

(Bonn/Berlin) - Angebote kommunaler Entsorgungsunternehmen, wonach bei Nutzung eines kommunalen Containers auf einen zusätzlichen Restabfallbehälter verzichtet werden könnte, werden auch vom Bundesumweltministerium „mit großer Sorge“ betrachtet. Auf diese unseriöse Praxis einzelner Kommunen hatte der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. kürzlich die Öffentlichkeit und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hingewiesen.

In seinem Antwortschreiben machte Dietrich Ruchay, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten im Bundesumweltministerium, unmissverständlich klar, dass solche kommunalen Versuche der Kundenakquise „gegen den Verwertungsvorrang des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und gegen die Getrennthaltungsanforderung der Gewerbeabfallverordnung verstoßen.“

Ruchay erklärte in dem BMU-Schreiben, dass sich ein Abfallerzeuger nicht durch den Einwurf von allen Abfällen in einen von der Kommune bereitgestellten Container von den Pflichten der Gewerbeabfallverordnung befreien kann. Schließlich gelte die Verordnung zwar nicht für Abfälle, die einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen wurden, jedoch beziehe sich diese Freistellung von den Pflichten der Gewerbeabfallverordnung nur auf die den Kommunen überlassenen Abfälle zur Beseitigung.

bvse-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Fischer sieht sich in der Haltung seines Verbandes bestätigt und rät den betroffenen Kommunen, „jetzt die Notbremse zu ziehen“! „Gehen Sie nicht mit einem unmoralischen Angebot in den Wettbewerb, sondern bleiben Sie beim Fair Play“, forderte Fischer.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) Hohe Str. 73 53119 Bonn Telefon: 0228/988490 Telefax: 0228/9884999

NEWS TEILEN: