Pressemitteilung | k.A.

Schwarz-Grün sieht schwarz für Grün

(Kiel) - Eine bürokratische Meisterleistung in Sachen Umweltschutz hat die Landeshauptstadt bei einer Baumfällaktion in der Moltkestraße hingelegt. Obwohl über die Rechtmäßigkeit der Räumungsklagen, mit denen das Wohnungsunternehmen FRANK versucht, die Mieterschaft aus den Häusern in der Moltkestraße zu vertreiben, noch gar nicht entschieden worden ist, hat die Stadt schon mal genehmigt, einen großen Teil der dort vorhandenen Bäume abzuhacken.

Der Kieler Mieterverein ist jedoch zuversichtlich, dass das Landgericht Kiel, vor dem ein Sachverhalt bereits anhängig ist, die Räumungsklage von Firma FRANK abweisen wird. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass auf der Vermieterseite ein reines Spekulationsinteresse durchgezogen werden soll. Das Unternehmen FRANK hat das Grundstück zu teuer eingekauft und begründet damit jetzt seine Räumungsklagen mit Hinweis darauf, es sei unwirtschaftlich, diese Liegenschaft weiter zu betreiben. In einem ähnlichen Fall hat jedoch das Landgericht Berlin einen Räumungsanspruch bereits verneint: „...wenn das kurz zuvor erworbene Grundstück zu einem erheblich höheren Preis in entmietetem Zustand zum Zwecke des Abrisses der Wohngebäude weiter verkauft werden soll...“ (LG Berlin, MM 1990, 96).

Vor diesem Hintergrund hätte nach Meinung des Mietervereins eine Genehmigung, die vorhandenen Bäume zu fällen, nicht erteilt werden dürfen. Denn sowohl die Abrissgenehmigung, wie auch die Baugenehmigung, die als Grundlage für die Genehmigung zum Fällen der Bäume herangezogen worden sind, sind vorbehaltlich der Rechte Dritter ergangen. Dies sind die Rechte der Mieterschaft, die in diesen Häusern wohnen, sich gegen die Räumungsklagen zur Wehr setzen und Anspruch darauf haben, dass ihr Umfeld nicht mutwillig verwüstet wird. Spekulant FRANK schlägt mit der Baumfällaktion zwei Fliegen mit einer Klappe: Zum einen übt die Verwüstung des Umfeldes eine überaus demoralisierende Wirkung auf die dort wohnende Mieterschaft aus, zum anderen versucht das Unternehmen mit dieser Aktion schon Vorarbeiten zu leisten, obwohl noch gar nicht feststeht, dass in absehbarer Zeit mit dem Bau begonnen werden könnte.

Besonders erbost den Mieterverein aber die Tatsache, dass im Rathaus über diese Fragen offenbar überhaupt nicht nachgedacht worden ist. Dafür dürfte Bürgermeister Todeskino bestens im Bilde gewesen sein - er war höchstpersönlich Teilnehmer einer Podiumsdiskussion, bei der die Fragen der Rechtmäßigkeit der FRANK´schen Aktionen ausgiebig diskutiert worden sind.

Mietervereins-Geschäftsführer Jochen Kiersch zur wundervollen Zusammenarbeit zwischen Landeshauptstadt Kiel und FRANK: Wo „Grün“ draufsteht ist noch lange nicht „Grün“ drin.

Und im Übrigen: Verwaltungshandeln hat auch politische Dimensionen - wenn die Umsetzbarkeit einer Baugenehmigung offen ist, dann darf erwartet werden, dass sich die Ämter untereinander abstimmen und Entscheidungen z.B. zu Baumfällaktionen erst dann treffen, wenn sie wirklich erforderlich sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Kieler Mieterverein Pressestelle Eggerstedtstr. 1, 24103 Kiel Telefon: (0431) 979190, Telefax: (0431) 9791930

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