Schwarz auf Weiß - eine neue DIN-Norm regelt Kontraste
(Berlin) - Na, wo ist denn nun der verflixte Knopf, mit dem diese Tür aufgeht? Aha, ein Designer musste sich verwirklichen und hat ihn im gleichen Farbton wie die Wand gestaltet. Und wer ist noch nie gestolpert, weil er eine Stufe übersehen hat?
Jeder einzelne Bundesbürger, vor allem aber sehbehinderte Menschen und Senioren dürfen sich freuen, denn endlich gibt es eine Norm, die Kontraste im öffentlichen Raum regelt. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat fünfzehn Jahre lang dafür gekämpft, dass die Norm DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung" nun in Kraft treten konnte. Sie regelt Kontrastgrenzwerte, Beleuchtung, Größe von Informationselementen und Schriftzeichen sowie das Verhältnis, in dem diese Werte stehen müssen, um eine möglichst gute Wahrnehmbarkeit zu erreichen.
Informationen im Sinne dieser Norm sind z. B. Fahrpläne, Wegweiser, Absperrungen, Gefahrenstellen, aber auch Bedienelemente von Automaten, WC-Anlagen, Aufzügen usw. Wichtigster Anwender wird die Deutsche Bahn sein, die vom DBSV in die Entwicklung der Norm eingebunden wurde. "In einem nächsten Schritt setzen wir uns jetzt dafür ein, dass dieses Regelwerk in die Bauordnungen der Länder übernommen wird", erläutert DBSV-Präsidentin Renate Reymann.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Pressestelle
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Telefon: (030) 285387-0, Telefax: (030) 285387-20