Schutz vor zügellosen Kleinstgewerkschaften / VKA-Präsident Böhle: "Wir brauchen gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit" / Unverhältnismäßiger Streik der GdF
(Frankfurt am Main) - Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verurteilt das Verhalten der Splittergewerkschaft GdF in der Tarifauseinandersetzung mit der Fraport AG. "Der vollkommen unverhältnismäßige Streik der Kleinstgewerkschaft GdF zeigt, dass wir dringend klare Spielregeln für das Nebeneinander mehrerer Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes brauchen", so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. "Insbesondere Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastrukturunternehmen können mit relativ geringem Aufwand mit weitreichenden Folgen bestreikt werden. Zum Schutz vor den Auswüschen zügelloser Splittergewerkschaften brauchen wir eine gesetzliche Regelung."
Hierfür sei der aktuelle Tarifkonflikt am Frankfurter Flughafen ein weiterer Beleg: "Die GdF betreibt einen Arbeitskampf für 200 Mitarbeiter, der in keinem Verhältnis zum Gesamtkonzern mit seinen weitere 20.000 Beschäftigten sowie den Auswirkungen auf andere Unternehmen am Flughafen und die Reisenden steht", so Böhle. "Die kommunalen Arbeitgeber haben große Sorge, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird und einzelne Berufsgruppen ihre Schlüsselstellungen für das Funktionieren des Ganzen unverhältnismäßig und auf Kosten der Mehrheit der Beschäftigten ausnutzen." Die VKA hatte sich bereits nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts 2010, das den Grundsatz "ein Betrieb - ein Tarifvertrag" aufhob, für gesetzliche Regelungen ausgesprochen.
Fraport ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband. Für die 20.000 Beschäftigten gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Besonderer Teil Flughäfen.
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