Pressemitteilung | Die Verbraucher Initiative e.V.

Schutz vor Handy-Strahlung verbessern

(Berlin/Bonn) – Die Handy-Branche hat angekündigt, ab dem Sommer die gerätespezifische Strahlung in der Betriebsanleitung anzugeben. Nach Ansicht der Verbraucher Initiative, dem Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher, reicht das nicht aus, um für Transparenz zu sorgen.

„Die Strahlungswerte müssen von Verbrauchern auf den ersten Blick erkennbar sein und gehören auf die Verpackung oder das Gerät selbst,“ erklärt Ralf Schmidt, Umweltreferent der Verbraucher Initiative am 1. Juni 2001. Nach wie vor sieht der Verbraucherverband es als erforderlich an, ein Label mit folgenden Informationen verpflichtend einzuführen:

- Die "Spezifische Absorptionsrate" (SAR-Wert) des jeweiligen Modells während des Telefonierens. Der SAR-Wert gibt die Strahlungsenergie an, die vom Körpergewebe aufgenommen wird.

- Die Einstufung der SAR-Werte in "gering", "mittel" und "stark" als Orientierungshilfe für Verbraucher.

Schmidt: "Verbraucher haben ein Recht zu wissen, welcher Strahlenbelastung sie sich beim Mobiltelefonieren aussetzen. Die strahlungsärmsten Handys weisen im Vergleich zu anderen Modellen sechs bis zehnfach geringere Werte auf. Diese Unterschiede müssen angesichts möglicher Gesundheitsgefahren transparent gemacht werden."

Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass potenzielle Gesundheitsgefahren auch bei relativ geringer Strahlung nicht ausgeschlossen werden können. Die Verbraucher Initiative fordert deshalb die Einführung eines SAR-Vorsorgewertes von 0,2 Watt/kg Körpergewebe. Technisch ist dies kein Problem, denn bereits heute gibt es Handys, die diesen Wert einhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Die Verbraucher Initiative e.V. Breite Str. 51 53111 Bonn Telefon: 0228/7263393 Telefax: 0228/7263399

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