Schutz vor Diskriminierung ist in Ordnung / Überregulierung per Gesetz ist übertrieben
(Berlin) - Europaweit einheitliche Rahmenbedingungen für den Schutz vor Diskriminierung sind richtig. Den von der Bundesregierung geplanten Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien lehnt das Deutsche Handwerk jedoch ab. Der Entwurf in seiner vorliegenden Form geht weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus, ist viel zu bürokratisch und birgt insbesondere für kleine und mittlere Betriebe unkalkulierbare Risiken. Damit droht eine Klageflut.
Das Handwerk wird seine Kritik bei der Expertenanhörung am 7. März im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vortragen. Wir sind gegen jede Diskriminierung, ganz gleich aus welchem Grund. Doch das im Grundgesetz verankerte Verbot der Diskriminierung für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger gilt auch zwischen Privaten und bietet daher genügend Schutz.
Die Bundesregierung unternimmt seit Jahren Anstrengungen zum Abbau der Bürokratie, die ja gerade die kleinen und mittleren Betriebe überproportional belastet. Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des ZDH: "Wie kann sie da jetzt einen Gesetzentwurf vorlegen, der weit über die von der EU-Kommission geforderte Richtlinie hinausschießt, und den Mittelstand neuerlich über Gebühr belastet und reglementiert!" Als besonders belastend nennt Schleyer die Beweiserleichterung zu Lasten der Arbeitgeber, die diese im Ergebnis zu umfangreicher Dokumentation und Aufbewahrung von Unterlagen zwingt.
Der ZDH fordert daher eine genaue 1 : 1 Umsetzung der EU-Richtlinien. Er lehnt dem deutschen Recht systemfremde Elemente wie die verschuldensunabhängige Haftung für immaterielle Schäden, eine ausufernde Haftung für Dritte und verfassungsrechtlich bedenkliche Eingriffe in die Vertragsfreiheit ab.
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