Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU)

Schutz vor Betrügern: Zahlungsaufforderungen prüfen nach dem "P.E.S."-Prinzip

(Berlin) - Die unsicheren Zeiten der Pandemie nutzen auch Betrüger und Abzocker aus. Die Zahl fingierter Zahlungsaufforderungen - per Mail, SMS oder ganz klassisch per Brief - hat in den letzten Monaten zugenommen. Mit einfachen Prüfroutinen jedoch schützen sich Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv vor Betrugsversuchen, wie der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) erklärt.

Bewährt habe sich, so der BDIU, das sogenannte P.E.S.-Prinzip. Demnach sollte man Zahlungsaufforderungen stets auf diese drei Kriterien überprüfen: P wie Plausibilität, E wie Echtheit und S wie Seriosität.

Bei der Plausibilitätsprüfung sollte man sich fragen: Habe ich die in der Zahlungsaufforderung genannte Sache überhaupt bestellt? Korrekt arbeitende Inkassodienstleister nennen in ihren Schreiben die Gläubigerin, bei der der Betrag offensteht, sowie den Grund für die Forderung. Sie machen Angaben zur Höhe der ausstehenden Zahlungen sowie den angefallenen Kosten. Mahnungen lassen sich so leicht auf ihre Berechtigung überprüfen. Bleiben dennoch Fragen offen, empfiehlt der BDIU, das Inkassounternehmen direkt zu kontaktieren - wenn auch die Echtheitsprüfung, die im Folgenden erklärt wird, positiv ausfällt.

Bei der Echtheitsprüfung geht es um die Frage, ob das Inkassounternehmen zugelassen ist. Betrüger verwenden oft die Namen von Fantasiefirmen, beispielsweise um erfundene Forderungen aus Gewinnspielen oder von Erotikdiensten anzumahnen. Echtes Inkasso erkennt man daran, dass die Firmen über eine behördliche Zulassung verfügen. Die lässt sich prüfen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de. Nur Unternehmen, die dort gelistet sind, dürfen in Deutschland Inkasso durchführen. Findet sich der Absender der Zahlungsaufforderung hier nicht, antwortet man ihm auch nicht - es handelt sich mit ziemlicher Sicherheit um einen Betrugsversuch.

Muss also ein Inkassoschreiben immer von einem Inkassounternehmen kommen? Nein, Rechtsanwälte verschicken ebenfalls welche. Bei einem Anwalts-Inkassobrief sollte man genauso prüfen, ob der Absender ein zugelassener Anwalt ist, da es auch hier zu Betrugsversuchen kommt.

Seriosität ist ein weiteres Indiz zum Einordnen einer Forderung. Hier ist die Frage: Gehört der Absender einem Berufsverband an und hat er sich auf das Einhalten nachprüfbarer Regeln für ein faires Inkasso verpflichtet? Auf Mitgliedsunternehmen des BDIU trifft das zu. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren: Bei Problemen mit Inkassounternehmen können sie sich an die Beschwerdestelle des BDIU wenden. Deren Tätigkeit wird von der ehemaligen Bundesjustiz- und Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries als Ombudsfrau der Branche kontrolliert. Ab Oktober gilt für die BDIU-Firmen zudem ein neuer Code of Conduct. Dieses Regelwerk definiert in verständlicher Weise und 79 Paragrafen, wie Inkassodienstleister die ihnen anvertrauten Forderungen fair und verantwortungsvoll einziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) Marco Weber, Pressesprecher Friedrichstr. 50-55, 10117 Berlin Telefon: (030) 20607360, Fax: (030) 206073633

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