Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt: Nach den Innenministern fordern nun auch die Jugendminister von Bund und Ländern höhere Strafandrohungen im Strafgesetzbuch

(Berlin) - Einstimmig hat die per Video-Schaltung durchgeführte Jugendministerkonferenz am 27. Mai dieses Jahres beschlossen, dass die Jugendminister*innen und -senator*innen von Bund und Ländern - ebenso wie in 2019 schon die Innenministerkonferenz - den Bund bitten, eine Gesetzesanpassung zu prüfen, mit der eine Einstufung von Straftaten nach § 184b Absatz 1 bis 3 sowie § 176 Absatz 1 StGB als Verbrechen und eine Erhöhung des Höchstmaßes von fünf auf zehn Jahre bei §184b Absatz 1 und von drei auf fünf Jahre bei §184b Absatz 3 einhergeht.

Vor dem Hintergrund des noch immer laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland, weil es seine Kinder nicht genügend vor sexueller Gewalt und Ausbeutung schützt, nimmt der Druck auf Bundesjustizministerin Lambrecht weiter zu.

Es ist zwar besorgniserregend, aber vielleicht noch verständlich, wenn die Vorstellungen des Justizministeriums sich einmal nicht mit denen der Innenminister*innen überschneiden, aber wenn jetzt sogar noch die Jugendminister*innen, von denen man es am wenigsten erwartet hätte, die Innenminister*innen bei Ihren Forderungen nach Anpassungen im Strafgesetzbuch unterstützen, dann sollte Frau Lambrecht sich spätestens jetzt zu fragen beginnen, "ob es wirklich so viele Geisterfahrer sein können, die ihr entgegen kommen, oder ob sie es nicht selber ist, die in die falsche Richtung fährt...", kommentiert Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung, den diesbezüglichen Beschluss der Jugendministerkonferenz.

"Sexuelle Gewalt gegen Kinder muss auch schon im Grundtatbestand ‎deutlich machen, dass es sich um einen besonders schweren Rechtsbruch und damit um ein Verbrechen handelt. Und so genannte Kinderpornografie gibt es dem Grunde nach gar nicht, denn es geht um nichts anderes als auf Bild- und Tonträger aufgezeichnete sexuelle Gewalt gegen Kinder, und auch hier sind die Strafandrohungen im Strafgesetzbuch wenigstens denen von Eigentumsdelikten gleichzustellen und daher erkennbar zu erhöhen", hebt Becker hervor.

Er bedankt sich ausdrücklich bei allen Jugendminister*innen und -senator*innen von Bund und Ländern für ihre kinder- und betroffenenfreundliche Entscheidung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Pressestelle Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

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