Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren

(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Reformentwurf zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften und legt eine aktuelle Stellungnahme zu den einzelnen Regelungsentwürfen vor. "Für Betroffene von Partnergewalt und ihre Kinder sind das familiengerichtliche Verfahren und die daraus hervorgehenden Beschlüsse mitunter eine Tortur, die ihr Leid verlängern - die Umsetzung der Istanbul-Konvention auch in diesem Rechtsgebiet ist überfällig", betont die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder.

Grundsätzlich werden die vorgeschlagenen besonderen Vorschriften bei Anhaltspunkten für Partnergewalt als zielführend erachtet. Der djb befürwortet u.a. auch die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind; ebenso wie die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb jedoch die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt, die ohnehin für alle beruflichen Verfahrensbeteiligten optimal wäre.

Der djb begrüßt darüber hinaus, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht und damit dafür sorgt, dass ein nicht berücksichtigtes Anrecht noch einem Ausgleich unterliegen kann. Die vorgesehene Regelung eines nachträglichen Ausgleichs im schuldrechtlichen Verfahren stellt allerdings nicht den Zustand her, der nach Auffassung des djb vorzugswürdig wäre: Ein Ausgleich im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, der ohne weiteres möglich wäre und die ausgleichsberechtigten Personen besser absichern würde.

Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff "Partnerschaftsgewalt", der allerdings nicht näher definiert wird. "Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen. Um die Vertragspflichten konsequent umzusetzen, müssen wir das Verständnis der Konvention von Gewalt, die von (Ex-)Partnern ausgeht, übernehmen", fordert Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Familienrechtskommission.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) Pressestelle Kronenstr. 73, 10117 Berlin Telefon: (030) 443270-0, Fax: (030) 443270-22

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