Schutz des Verbrauchers vor der Wahrheit? - Deutscher Brauer-Bund gegen EU-Vorschläge
(Bonn) - Wissenschaftlich belegte Angaben über die gesundheitsfördernden Eigenschaften von Bier will die EU-Kommission verbieten. Darauf weist der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes e.V., RA Peter Hahn, hin, nachdem der Verordnungsvorschlag der Kommission über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel ein vollständiges Verbot solcher Angaben für Bier enthält.
Dieses absolute Verbot ist eine unerträgliche Bevormundung für den Verbraucher und ein unzulässiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Die Kommission will offensichtlich den Verbraucher vor der Wahrheit schützen. Ingesamt sieht Hahn in dem Entwurf eine wirtschaftlich schädliche, verbraucherschutzpolitisch unverhältnismäßige und mit dem europäischen Recht kollidierende Regelung. Für ihn ist diese Verordnung ein Zeichen der Arroganz der Macht des europäischen Gesetzgebers.
Ob die EU-Kommission dies nun wahrhaben will oder nicht: Bier hat gesundheitsfördernde Eigenschaften, erklärt Hahn. Diese gehen zurück auf eine Reihe von Bier-Inhaltsstoffen wie sekundäre Pflanzenstoffe, Vitamine und Mineralien oder Ballaststoffe. Die deutschen Brauer verweisen darauf, dass Bier positive Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System hat oder einen Beitrag gegen Osteoporose leisten kann. Hingewiesen wird u.a. auf eine Studie von Professor Dr. Ulrich Keil, Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin an der Universität Münster, der im Hinblick auf den Alkoholgehalt im Bier zu dem Ergebnis kommt, dass moderater Biergenuss das Herzinfarktrisiko senkt, den Cholesterinspiegel verbessert und den Blutdruck stabilisiert.
Der Verordnungsvorschlag unterläuft mit dem absoluten Verbot die Zielsetzung des Verbraucherschutzes durch wahrheitsgemäße und richtige Information. Der Verordnungsvorschlag verstößt sowohl gegen das europäische wie das nationale Recht und ist ein Monster in Sachen Werbezensur.
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