Pressemitteilung | (VDP) Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V.

Schulöffnungen brauchen Sorgfalt, Planung und Zeit / Offener Brief des VDP Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V. an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

(Düsseldorf) - Der Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V. hat sich am 16.04.2020 mit einem offenen Brief zu den geplanten sukzessiven Schulöffnungen ab kommender Woche positioniert. "Der Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht erfordert Sorgfalt und Planung, damit erreichte Erfolge bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie nicht wieder verloren gehen.
Wir appellieren an die Landesregierung, sich und den Schulträgern die nötige Zeit zu geben, um den Wiedereinstieg so sorgfältig vorzubereiten, wie sie es den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern und allen anderen schuldig sind, die Schule ausmachen", fordert Andreas Schrade, Geschäftsführer des VDP NRW.

Der offene Brief im Wortlaut:

Offener Brief des VDP Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V.
an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der VDP Verband Deutscher Privatschulen NRW e. V. vertritt als Berufsverband die Interessen von mehr als 220 Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft (Privatschulen) in Nordrhein-Westfalen. Unsere Mitglieder sind allgemein- und berufsbildende Schulen, Einrichtungen der Fort- und Weiterbildung, Schulen im Gesundheitswesen, Sprachenschulen und Akademien.
Der VDP NRW e.V. unterstützt die Landesregierung weiterhin in ihrem Bemühen, die Covid-19-Epidemie in Nordrhein-Westfalen zu bewältigen. Wir erkennen die Bemühungen der Landesregierung an, den Schülerinnen und Schülern auch in diesem Schuljahr geregelte Abschlussverfahren zu ermöglichen.

In der aktuellen Lage haben jedoch die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, ihrer Eltern und Angehörigen, der Lehrerinnen und Lehrer und aller weiteren Beschäftigten an den Schulen des Landes oberste Priorität. Wir stellen daher mit großer Besorgnis fest, dass die Landesregierung beabsichtigt, entgegen des am 15. April 2020 verkündeten Konsens der Länder und des Bundes die Schulen des Landes in einem aus unserer Sicht überhasteten Wiedereinstieg in den Unterrichtsbetrieb zu zwingen.
Bund und Länder hatten vereinbart, mit dem stufenweisen Wiedereinstieg in den Unterricht ab dem 4. Mai 2020 zu beginnen. In der Zwischenzeit soll die Kultusministerkonferenz ein Konzept für den Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen entwickeln. Diesen maßvollen und durchdachten Zeitplan wirft die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nun leichtfertig über Bord, wenn sie mit ihrer Schulmail vom Abend des 15. April 2020 ankündigt, dass der Unterricht in den Abschlussklassen 10, 12 und 13 bereits am 23. April 2020 wiederbeginnen soll. Die Schulen sollen diesen Wiederbeginn unter fortgeltenden Epidemieschutzbestimmungen innerhalb von nur drei Tagen vom 20. bis zum 22. April vorbereiten.

Ein Wiedereinstieg in den Unterricht kann unter den aktuellen Umständen nur mit ausreichendem Vorlauf und gut geplant erfolgen. Die Landesregierung muss die Schulen umfassend über die Rahmenbedingungen des Wiedereinstiegs informieren. Dann müssen die Schulen intern die Umsetzung dieser Rahmenbedingungen auf ihre Voraussetzungen hin prüfen und gewissenhaft vorbereiten. Anschließend müssen die Schulen die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern gründlich über den Weg in den Wiedereinstieg informieren. Diese Prozesse benötigen Zeit und können nur erfolgreich sein, wenn jeder Informations- und Planungsschritt sorgfältig erfolgt.
Unter Einhaltung dieser Sorgfalt ist ein Start vor dem 27. April 2020 kaum vorstellbar, das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Datum 4. Mai 2020 wäre deutlich sinnvoller.

Im Minimum müsste die Landesregierung jedoch, bevor die Schulen mit ihren Planungen beginnen können, Antworten auf die vielen offenen Fragen geben:

- Welche Hygienemaßnahmen sind auf die Räume und Personen bezogen mindestens zu ergreifen?
- Wie viele Schülerinnen und Schüler dürfen sich maximal in einem Klassenraum bei welcher Mindestgröße aufhalten?
- Welche Regelungen sind für die Wege der Schülerinnen und Schüler zur und von der Schule einzuhalten?
- Wie ist mit Schülerinnen und Schülern umzugehen die zu einer Risikogruppe gehören?
- Wie ist mit Schülerinnen und Schülern umzugehen, deren nächste Angehörige zur Risikogruppe gehören?
- Ist der Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schülern, der Lehrerinnen und Lehrer zu prüfen und wenn ja, in welcher Form und unter welchen Richtlinien?
- Wie ist damit umzugehen, wenn nicht genügend (Fach-)Lehrkräfte eingesetzt werden können, weil ein größerer Teil des Kollegiums zu einer Risikogruppe gehört?
- Welche Risikogruppen sind konkret definiert?
- Ist der Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schülern, der Lehrerinnen und Lehrer zu prüfen und wenn ja, in welcher Form und nach welchen Richtlinien?
- Wie ist damit umzugehen, wenn die für die Hygienemaßnahmen benötigten Mittel nicht zu beschaffen sind?
- Wie werden die zusätzlichen notwendigen Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung finanziert?
- Wie ist grundsätzlich mit den weitergeltenden Abstandsgeboten im Raum Schule umzugehen?
- Welche Regelungen werden für Schülerinnen und Schüler getroffen, die an Ergänzungsschulen unterrichtet werden und die Abschlussprüfung als Externenprüfung ablegen?
- Wie kann im Berufskolleg der berufspraktische Unterricht unter diesen Voraussetzungen durchgeführt werden? Hier insbesondere bei körpernahen Ausbildungsgängen, zum Beispiel Kosmetik, Frisör und anderen.
Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Bewältigung der Krise die Landesregierung und -verwaltung an ihre Grenzen bringen und viele Fragen zu eingeführten Maßnahmen erst mit langer Verzögerung beantwortet wurden oder bis heute ohne Antwort blieben. Wenn es beim Wiedereinstieg in den Unterricht um die Sicherheit und das Wohlergehen all derjenigen geht, die Schule ausmachen, dann können wir uns solche unklaren Informationslagen nicht leisten.

Der VDP NRW e.V. appelliert daher an die Landesregierung:
Geben Sie sich und den Schulen die notwendige Zeit, um den Wiedereinstieg gelingen zu lassen!

Petra Witt, Vorstandsvorsitzende
Andreas Schrade, Geschäftsführer

Quelle und Kontaktadresse:
(VDP) Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V. Petra Stieb, Pressereferentin Kronprinzenstr. 82-84, 40217 Düsseldorf Telefon: (0211) 41 66 06 00, Fax: (0211) 41 66 06 09

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