Schullandschaft NRW - Vielfalt und Bereicherung durch freie Träger / VBE verkennt Sach- und Rechtslage
(Düsseldorf) - Der Verband Bildung und Erziehung NRW hat ein neues Feindbild - Schulen in freier Trägerschaft. Seit einiger Zeit sieht der Verbandsvorsitzende Udo Beckmann staatliche Schulen durch Privatschulen gefährdet - jüngstes Beispiel: Pressemitteilung und Gutachten "Schullandschaft darf nicht veröden" vom 26.09. zum längeren gemeinsamen Lernen in NRW. Darin fordert er, das "Verhältnis zu den privaten Ersatzschulen gehöre auf den Prüfstand" zu stellen, moniert angeblich bessere Gründungsbedingungen für Schulen in freier Trägerschaft und sieht die Gefahr, dass NRW mittelfristig kein attraktives öffentliches Schulwesen vorhalte. Wieder einmal verkennt der VBE - wie in einigen vorangegangenen Verlautbarungen - die Rechts- und aktuelle Faktenlage.
1. Faktenlage allgemein
Tatsächlich verödet in Nordrhein-Westfalen die Schullandschaft nicht, sondern es sind im Gegenteil durch Schulkonsens und Schulversuche interessante neue Schulmodelle (Sekundar- und Gemeinschaftsschule, Schulversuch Primus, Ausbau von Gesamtschulen) entstanden, die dem Elternwillen des längeren gemeinsamen Lernens Rechnung tragen. Diese stehen sowohl öffentlichen wie auch freien Trägern offen.
2. Statistische Fakten
Der Anteil von Schulen in freier Trägerschaft an Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens entspricht dem allgemeinen Verhältnis staatlicher zu freien Schulen in NRW, von einer Überrepräsentation kann also keine Rede sein. Nach wie vor liegt der Privatschulanteil in NRW unter 9 Prozent - und damit deutlich unter dem der bundesdeutschen PISA-Gewinner Sachsen (13,4 Prozent) und Bayern (10 Prozent), nicht zu reden von unseren Nachbarländern (Niederlande über 70 Prozent). Von einer Verödung der staatlichen Bildungslandschaft aufgrund von Privatschulgründungen kann also nicht die Rede sein. So befinden sich im Schuljahr 2014/15 8,74 Prozent aller Schulen in Nordrhein-Westfalen in freier Trägerschaft (in Zahlen: 536 von 6136). Bei Sekundarschulen liegt der Anteil bei 8,25 Prozent (9 von 109), bei Gesamtschulen bei 8,82 Prozent (27 von 306). Bei den Schulversuchen Primus und Gemeinschaftsschule wurden Anträge von Schulen in freier Trägerschaft nicht berücksichtigt.
3. Rechtliche Lage Art. 7 Abs. 4 GG legt fest, dass Schulen in freier Trägerschaft fester Bestandteil des öffentlich verantworteten Bildungswesens sind. Schon sehr früh hat das BVerfG einem staatlichen Bildungsmonopol eine Absage erteilt. So tragen Ersatzschulen im Gegenteil zur Bildungsvielfalt, die im Grundgesetz ausdrücklich festgehalten ist, bei. Gemeinsames Lernen ist kein vermeintliches Privileg von Schulen in freier Trägerschaft sondern beruht bereits auf vielfach gelebtes bürgerschaftliches Engagement.
Tatsächlich greifen Schulen in freier Trägerschaft Strömungen und neue Möglichkeiten schnell auf, wenn sie sie für chancenreich halten. "Daher möchten wir an dieser Stelle dem VBE für den Impuls danken. Wir prüfen, ob wir aufgrund des VBE-Gutachtens unseren Mitgliedern empfehlen, mehr Schulen des gemeinsamen Lernens zu gründen. Gerade freie Schulen können auf individuelle Bedarfe besonders gut reagieren", meint Eva Lingen, Geschäftsführerin des VDP Verband Deutscher Privatschulen NRW abschließend.
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