Schule: Infektionsschutzgesetz löst nur kleinen Teil der Probleme
(Berlin) - Anlässlich der Anhörung zum Infektionsschutzgesetz erneuert der Verband Bildung und Erziehung (VBE) seine Kritik an dem vorgeschlagenen Grenzwert für Schulschließungen. Der Bundesvorsitzende, Udo Beckmann, erklärt: "Es bleibt unverständlich, weshalb nur für Schulen eine doppelt so hohe Inzidenz ausschlaggebend für weitere Maßnahmen ist. Unter dem Gewand der 'gleichen Regelungen' ab 200 werden wir aber unterhalb der Inzidenz von 200 weiterhin föderale Blüten erleben. Und was ist eigentlich mit den Ländern, die bisher bei einer Inzidenz von 100 ihre Schulen schlossen? Müssen dort jetzt Schulen bis zu einer Inzidenz von 200 offengehalten werden?"
Für Beckmann ist die nun vorgeschlagene Lösung, aber auch ein Offenbarungseid für die unzulänglichen Verabredungen der Kultusministerkonferenz: "Es ist zu begrüßen, dass nun überhaupt eine verbindliche Maßzahl definiert wird, denn einige Bundesländer sind ja bereits der Überzeugung, inzidenzunabhängig die Schulen offenhalten zu können. Das ist nicht nur verantwortungslos, sondern auch fahrlässig!" Sollte die Regelung nicht verfeinert werden, sieht Beckmann die Kultusministerkonferenz in der Pflicht, nachzusteuern: "Es ist keiner Schülerin, keinem Schüler, keinem Elternteil und schon gar nicht den Beschäftigten mehr zu erklären, weshalb ihre Chancen auf bestmöglichen Infektionsschutz von dem Bundesland abhängig sind, in dem sie leben. Dort wird ab 50, wie von uns eingefordert, Wechselunterricht umgesetzt, woanders findet noch voller Präsenzunterricht statt. Und das alles unter der Voraussetzung, dass der Dreiklang des Infektionsschutzes (Impfangebote, mindestens zweimaliges Testen pro Woche, Einhaltung der Hygieneregeln) vielerorts nicht gewährleistet werden kann. Zudem fühlen sich die Schulen bei vielen Fragen von Eltern, Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern rund um die Testpflicht allein gelassen."
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