Schuldenbremse darf nicht durch Hochwasser weggespült werden
(Berlin) - Noch sind die Schäden des aktuellen Hochwassers unklar, doch schon plädieren u. a. SPD-Fraktionschef Ralf Mützenich und Grünen-Bundesvorsitzende Ricarda Lang wieder einmal dafür, die Schuldenbremse auszusetzen.
Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer:
"Täglich grüßt das Murmeltier. Herr Mützenich und Frau Lang hängen wohl in einer Zeitschleife fest. Immer wieder aufs Neue suchen sie Gründe, die Schuldenbremse auszusetzen - nun also das aktuelle Hochwasser. Der Eindruck wächst, als käme den beiden Politikern das Hochwasser gerade recht, um die Schuldenbremse einfach wegzuspülen. Das ist unverantwortlich und unsolide."
"Erstens ist Katastrophenschutz qua Grundgesetz Ländersache. Das heißt - wenn tatsächlich nötig - können die Landtage in Niedersachen oder Sachsen-Anhalt überlegen, die jeweilige Landesschuldenbremse auszusetzen. Doch auch dafür muss der tatsächliche Schaden erst beziffert werden. Zweitens erfordert eine Notlagenerklärung zur Schuldenbremse, dass die staatliche Finanzsituation "erheblich" beeinträchtigt sein muss. Ob das aktuell der Fall ist, ist überhaupt noch nicht absehbar. Und schon zum angedachten Notlagenbeschluss zum Ahrtal-Hochwasser 2021 in Höhe von 2,7 Milliarden Euro gibt es erhebliche Zweifel, ob diese Summe angesichts von Gesamtausgaben von 450 Milliarden Euro im Bund "erheblich" sind."
"In der kommenden Woche findet erneut eine Expertenanhörung zur Haushaltspolitik im Bundestag statt. Es bleibt zu hoffen, dass die Fraktionen von Rot und Grün genau zuhören und begreifen, dass ihre oberste Aufgabe sein muss, mit dem durchaus üppigen Geld der Steuerzahler auszukommen. Daueraufgaben wie Katastrophenschutz müssen auch dauerhaft über die Haushalte der Länder finanziert werden, nicht über ein Aussetzen der Bundes-Schuldenbremse."
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