Schuhindustrie erzielt bundeseinheitlichen Flächentarifvertrag
(Berlin) - Nach langen, intensiven und teilweise schwierigen Gesprächen und Verhandlungen konnte im September zwischen der IG BCE und den Vertretern der deutschen Schuhindustrie ein einheitlicher Flächentarifvertrag vereinbart werden. "Wir sind sehr glücklich, dass nach längerem Stillstand der Verhandlungen die Möglichkeit individueller Hausverträge verhindert und ein bundeseinheitliches Ergebnis erzielt werden konnte", sagt HDSL Geschäftsführer Manfred Junkert. Das Verhandlungsergebnis fasst die neuen Entgeltrahmen für kaufmännische und gewerbliche Angestellte erstmals in einem Regelwerk zusammen und legt der wirtschaftlichen Situation angemessene Entgeltsätze fest.
Die beiden bundeseinheitlichen Flächentarifverträge (Tarifvertrag Entgeltsätze mit Regelüberführung und Entgeltrahmentarifvertrag) gelten für die tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen der Schuhindustrie mit Wirkung zum 1. Oktober 2018. Spätestens zum 30.6.2019 sind die neuen Entgeltgruppen in den Betrieben einzuführen. Für die verschiedenen Bundesländer gibt es Empfehlungen für die sogenannte Regelüberführung.
Die Tarifvertragsparteien haben sich außerdem darauf verständigt, im vierten Quartal 2018 für die ebenfalls gekündigten Manteltarifverträge einen modernisierten bundeseinheitlichen Manteltarifvertrag zu verhandeln. Für die Verkaufstätigkeiten der Hersteller an Endkunden soll im Frühjahr 2019 ein eigener Entgelttarifvertrag Retail abgeschlossen werden.
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